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Beschäftigungsverbot möglich oder nicht?

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  • Beschäftigungsverbot möglich oder nicht?

    Guten Abend,
    ich arbeite in einer Einrichtung mit Menschen mit Beeinträchtigungen (kognitiv, psychisch, körperlich). Seit bekanntwerden meiner Ss habe ich nun immer geteilte Dienste, d.h. morgens von 6.00 bis 8.30 Uhr und am Nachmittag von 15.30 bis 20.00 Uhr. Dies ist für mich eine sehr große Anstrengung, ist aber nicht anders möglich.
    Ich wurde in eine andere Gruppe versetzt, die ruhiger ist und es bei den Bewohnern bis jetzt keine Aggressionen gab. Dennoch begegne ich natürlich täglich auch aggressiven Klienten in der Einrichtung.
    Zudem kommt natürlich auch, dass ich die Körperpflege bei einigen Klienten durchführen muss, kein Heben.
    Lt. Arbeitgeber bin ich nun keiner psychischen Belastung mehr ausgesetzt, da ich keine aggressiven Klienten in meiner Gruppe habe und somit auch kein Beschäftigungsverbot nötig ist.


  • Re: Beschäftigungsverbot möglich oder nicht?

    Hi,
    was dir zuzumuten ist kann nur dein Arzt in einem Gespräch mit dir beurteilen.
    Der Arbeitgeber würde das zwar gerne bestimmen, hat aber nicht das Recht dazu wenn dein Gynäkologe anderer Meinung ist.
    Du brauchst in jedem Fall ein Attest, falls du da was machen willst und natürlich darf dich der Arbeitgeber dann auch zum Vertrauensarzt, oder einem Gutachter schicken.
    Das muss aber nicht sein, meistens wird sich an die Empfehlungen des Gyn gehalten, gerade bei einer Schwangerschaft.

    Es entscheidet aber immer ein Arzt, nicht du und auch nicht der Arbeitgeber.
    Schwierig wird es wenn deine Arbeit als unzumutbar eingestuft hat, aber der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat dir eine Alternative anzubieten, denn extra einen Job schaffen muss er natürlich auch nicht.

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