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Vergewaltigung????

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  • Vergewaltigung????

    Ab wann ist es eurer Meinung nach eine Vergewaltigung?

    Wenn der eigene Partner gegen meinen Willen mit mir schläft (und ich ihm das auch deutlich sage) mich aber ansonsten nicht körperlich dagegen wehre???




  • RE: Vergewaltigung????


    Hallo Irene,

    ich hoffe für Dich, dass Du nicht aus eigener Betroffenheit fragst.

    Vielen Vergewaltigungsopfern wird eingeredet, sie hätten nicht deutlich genug NEIN gesagt, sich nicht ausreichend genug zur Wehr gesetzt und seien deshalb irgendwie "selbst schuld"...

    Ich persönlich finde es entsetzlich, dass es anscheinend immer noch Männer (auch Ehemänner) gibt, die davon überzeugt sind, eine Frau sage "einfach nur so, ohne es auch zu meinen" NEIN und das wäre in Wirklichkeit weder ihr Ernst noch beachtens-/respektierenswert.

    Diese offensichtliche Missachtung der Persönlichkeit, dieses deutliche Gefühl, zu etwas "hergenommen" worden zu sein (benutzt worden zu sein), was frau nicht will - und zwar sehr wohl, sehr ausdrücklich nicht will! - ist ausschlaggebend. Das ist Vergewaltigung, jedenfalls nach den Wert- und Moralvorstellungen, die ich habe. Und ich denke, das ist auch juristisch so. Ob eine (Ehe)Frau ihren (Ehe)Mann mit diesem Tatbestand konfrontiert, eine juristische Bestätigung für sich (oder für ihn) braucht, um dieses Gefühl zu belegen, muss jede Frau mit sich selbst ausmachen. Wer die Gerichtsmühlen kennt (und ich kenne sie), der hat so seine Zweifel, ob es für die Seele der Frau gut ist, vor Gericht zu ziehen (obwohl ich mich mit dem Gedanken daran, dass der betreffende Täter NICHT belangt wird, nicht anfreunden kann). Da hadere ich immer mit mir selbst.

    Alles Gute!

    Grüße
    Anke

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    • RE: Vergewaltigung????


      Juristisch gesehen ist das bereits eine Vergewaltigung.

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      • RE: Vergewaltigung????


        Warum kam nicht wenigstens der Versuch, sich auch körperlich zu verweigern?

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        • wird


          eindeutige Willensbekundung mißachtet, so wird Gewalt angewendet.

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          • Der Mann...


            ..ich will das nicht generalisieren,geht auch heutzutage noch hin und nimmt ein "Nein" für ein "Ja". Ich möchte nochmals betonen..ich generalisiere nicht,ich rechtfertige auch nicht solch ein Verhalten.

            Vergewaltigung fängt da an,wo es nicht mehr im gegenseitigen Einverständniss ist.
            Jetzt kann man hingehen und sagen "Du mußt Dich mehr wehren"...ist aber ziemlich abgedroschen,und auch nicht Sinn der Sache,daß die Frau ihre Interessen mit der Axt bekräftigt,um Gehör zu finden.

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            • RE: wird


              Ich auch als Frau sehe das etwas differenzierter!

              Auch wenn es jetzt gleich Kritik hagelt.
              Wer hat das nicht schon erlebt:
              Er/Sie will Kuscheln und evtl. mehr Sie/Er sagen ach nöö heut nicht Er/Sie geben sich damit nicht einverstanden und probieren weiter.... Ab einen gewissen Punkt müsste doch dann eigentlich ein Mehr als klares Nein kommen oder man läst es halt über sich ergehen.

              Ich habe bewußt er/Sie geschrieben denn das gibts wohl auch andersrum.
              Ich finde man kan das echt nicht pauschalisieren.

              Bei mir kommt die Lust auch manchmal erst wenn er etwas drängt und das meine ich ehrlich.

              Nehmt euch jetzt raus was Ihr davon für richtig haltet aber ich muß hier auch mal ne Lanze für die Männer brechen denn schon diese Frage finde ich etwas daneben.

              Vieleicht könnte Der/Die schreiber mal was näher dazu schreiben, aber so von vornherein zu sagen das ist schon ne Vergewaltigung ist Anmaßend und falsch und warum bitte wurde sich nicht gewehrt das wäre nämlich ein natürlicher Körperreflex.

              Gruß Zoe

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              • §177 StGB


                §177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

                (1) Wer eine andere Person
                1. mit Gewalt,
                2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
                3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
                nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

                (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
                1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigenden, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
                2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

                (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
                1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
                2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
                3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

                (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
                1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
                2. das Opfer
                a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
                b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

                (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

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                • Kann ich ..


                  .... mich anschließen.

                  Hi, liebe Zoe,

                  Deine Erfahrungen kann ich teilen. Wenn einer von uns beiden dann wirklich nicht will, macht er das entweder durch ein klares NEIN und/oder aber auch durch wenigstens ein körperliches Zusammenziehen, Wegdrehen, fest in Decke einmummeln oder so deutlich. Ich mag z.B. oft im Bett abends erst nicht, weil ich eigentlich tierisch müde bin, aber dann kommt schon mal die Lust und .....

                  Deswegen hatte ich ja auch nachgefragt, ob denn wenigstens ansatzweise körperliche Ablehnung kam.

                  Es gibt sicherlich Männer, die ihre Partnerinnen wirklich vergewaltigen. Ich glaube aber, dass es auch durchaus Frauen gibt, die einen Mann unberechtigt bezichtigen (manche bestimmt sogar bewusst, um zu schaden).

                  Mit diesem Thema sollte man jedenfalls sehr sensibel umgehen, findet

                  Geli

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                  • dann


                    als mann in der tat fast mein halbes leben lang vergewaltigt worden, und seelischen schaden habe ich u. a. auch dadurch erlitten, weil ich ein liebesfähiger mann bin.
                    das ist eine echt sehr schwere frage.............

                    Kommentar



                    • RE: Kann ich ..


                      Bravo Geli genau das meine ich auch :-)

                      Gehts Dir gut ?
                      Bin jetzt übrigens im 3. Monat rauchfrei und mache viel Sport und freu mich des Lebens:-))

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                      • RE: §177 StGB


                        ..und was passiert, wenn ein Mann zu unrecht bezichtigt wird?

                        Wer hilft dem Mann hinterher?

                        Welche Strafe erhält die Frau (die das vielleicht sogar absichtlich behauptet hat)?

                        Ansonsten für alle zutreffenden und zu bestrafenden Fälle halte ich die Strafmaße teilweise für sehr bedenklich.

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                        • Super Zoe, weiter so!


                          .

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                          • sex


                            "(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der/die Täter(in)
                            1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug "

                            dann würden aber die meisten "scharfen" frauen ab sofort im knast sitzen ;-))

                            Kommentar


                            • RE: §177 StGB


                              Das ist wiedermal Typisch die leute machen sich gedanken und schreiben, nur der Fragende gibt keine Antworten mehr???

                              was soll das???

                              Kommentar


                              • Weil sich..


                                mal wieder jemand einen Jux erlaubt hat....

                                ##Zoe## schrieb:
                                -------------------------------
                                Das ist wiedermal Typisch die leute machen sich gedanken und schreiben, nur der Fragende gibt keine Antworten mehr???

                                was soll das???

                                Kommentar


                                • eine frau


                                  vorher den mann manipulieren?

                                  Kommentar


                                  • RE: §177 StGB


                                    genau das ist mit meinem Mann passiert. Er hatte einvernehmlichen sex mit einer frau und diese hat dann behauptet vergewaltigt worden zu sein. Es gab keinerlei spuren bei der untersuchung - keinen blauen flecken oder andere spuren - (obwohl sie an einen tisch gestoßen worden sein will) und .......
                                    Mein mann sitzt jetzt seit 1 1/2 J. im gefängnis und ich bin hier draußen und kann bald nicht mehr. ich bin krank, muß arbeiten, habe einen 7j- kind und frag mich jeden tag wie ich es schaffe nicht umzufallen. ich hab gar keine zeit zum umfallen.
                                    da ich eine sogenannte tatnachzeugin war, weiß ich 100%-ig das es mein mann nicht getan haben kann und auch nicht getan hat. es stand aussage gegen aussage, aber
                                    das gericht hat dieser frau geglaubt - sie ist deutsche und mein mann ausländer.
                                    ich bin nun kurz davor an die presse zu gehen, da ich diesen justizirrtum so nicht mein leben lang mit mir tragen kann.ggf. nach straßbourg. wegen unserem kind habe ich es bisher sein lassen, da ja auch die nachbarn und so alle schon anfangen zu reden, wo denn mein mann ist. ich leide nicht unter dem fremdgehen meines mannes, sondern ich schäme mich für das deutsche rechtssystem.

                                    liebe grüße an alle unschuldig verurteilten.
                                    Ich selbst mag bitte unerkannt bleiben, vielleicht sag ich ja mal irgendwann wer ich war, bin ....

                                    Kommentar


                                    • In welche...


                                      Richtung...und weswegen???
                                      Wenn ich "Nein" sag,mein ich "Nein"....da muß ich keine subtilen Suggestionstechniken anwenden...oder ?

                                      Kommentar


                                      • RE: §177 StGB


                                        Das würde hier nicht greifen, eine echte Vergewaltung ist wohl was anderes als ein Drängen des Partners.

                                        Kommentar


                                        • RE: Vergewaltigung????


                                          Ich denke, dazu gehört noch mehr als das. Wenn du das nicht willst, dann schaff dir keinen Mann an sondern einen Hund, der auf Befehl gehorcht.

                                          Wenn du nichts von ihm willst, dann mach ihm das deutlich und trenne dich von ihm.

                                          Klingt hart, ist aber so, dass eben ein Nein einer Frau nachwievor nicht Nein bedeuten muss. Selbst schuld.

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                                          • wenn


                                            Mann zum Sex bewegen will, obwohl er eigentlich gar nicht will...

                                            Kommentar


                                            • RE: §177 StGB


                                              "3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, "

                                              So wird es vor gericht dargestellt. Eine frau die dem mann was böses will, wird es auch so hingestellt lassen.

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                                              • RE: Vergewaltigung????


                                                " eine Frau sage "einfach nur so, ohne es auch zu meinen" NEIN und das wäre in Wirklichkeit weder ihr Ernst noch beachtens-/respektierenswert. "

                                                Leider ist das auch so.
                                                Darum lernt man sich ja kennen und zu respektieren, dass man lernt wann ein Nein auch nein bedeutet und wann es nur so aus einer Laune heraus gesagt wurde.
                                                Beziehungen die mit stricten Regeln geführt werden sind stark eingeengt und humorlos.

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                                                • Gewaltmonopol


                                                  was ist eigentlch Gewalt -
                                                  alle Gewalt geht doch vom Staat aus, wie wir alle merken..

                                                  Müssen wir demnächst eine sachkundeprüfung und einen waffenschein haben um unsere funktionsfähige vagina bzw. penis einsetzen zu dürfen.
                                                  Der Eichel würde sich freuen, gibt neue Gebühreneinnahmen, hoffentlch liest er nicht mit der Hans.
                                                  Womöglich wird dann noch ein Friktiometer verlangt und der Verkehr zusätzlich nach dem Hubraum der Genitalien berechnet

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