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Allergische Reaktion auf Vollnarkose

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  • Allergische Reaktion auf Vollnarkose

    Hallo,

    Ich habe in den letzten Jahren mehrere Operationen teilweise mit örtlicher Betäubung und teilweise mit Vollnarkose hinter mir.
    Nach den Operationen mit örtlicher Betäubung ging es mir den umständen entsprechend gut bis auf die Schmerzen halt.
    Bei den 3 Eingriffen unter Vollnarkose hatte ich bei allen nach der Aufwachphase bzw. schon während der OP Kreislaufprobleme/Zusammenbrüche.
    Dazu kommt eine ständige Übelkeit die sich über einige Tage hinzieht.
    Da diese Operationen alle von unterschiedlichen Ärzten, in unterschiedlichen Kliniken mit großem zeitlichem Abstand durchgeführt wurden schließe ich eine Fehlbehandlung bzw. eine Unverträglichkeit auf nur 1 Narkotikum aus.

    Nun meine Frage, es können ja sicherlich nicht alle Operationen unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden aber wie kann ich mir sicher sein daß nach oder während einer Vollnarkose keine Probleme dieser schwere auftreten. Gibt es einen Test womit man feststellen kann auf welche Narkosemittel man allergisch reagiert oder muß man sich überraschen lassen?

    Habe ich das Recht auf eine Operation unter Örtlicher Betäubung (sofern die OP dann erfolgreich durchführbar ist) auch wenn dies dem Chirurgen unbequem ist (aus Zeitmangel zBsp.)

    Wie groß ist das Risiko einer Verletzung des Rückenmarkes bei einer Spinalanästhäsie?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.


  • RE: Allergische Reaktion auf Vollnarkose


    Hallo Tom,
    ich glaube nicht, dass es sich um eine allergische Reaktion im eigentlichen Sinne handelte.
    Natürlich können Patienten auf Narkose unterschiedlich reagieren; die von Ihnen beschriebenen Unverträglichkeiten sind auch nicht so sehr selten.
    ABER: Wenn man das als Anaesthesist weiß (daher sollten Sie vor einer Narkose auf diese Unverträglichkeiten verweisen und möglichst auch wissen und beschreiben, welche Art der Narkose erfolgte und welche Medikamente eingesetzt wurden), kann man diese Unannehmlichkeiten zumindest in Grenzen halten - wenn nicht sogar vollkommen verhindern. Es gibt im Spektrum der Narkosemittel genügend Möglichkeiten zum Ausweichen.
    Daher empfehle ich Ihnen, schon beim Ausfüllen des Narkosefragebogens darauf zu verweisen; ebenso jedoch während des nachfolgenden Gespräches.
    Zur zweiten Frage: Natürlich kann der Patient zunächst erst mal immer wählen, welche Form der Schmerzausschaltung bei Ihm angewendet werden soll. Nicht immer wird es die Form sein, welche auch am besten der Situation (Zustand des Pat., beabsichtigter Eingriff usw) entspricht. Dann wird Ihnen jedoch der Anaesthesiologe entsprechende Gegenvorschläge unterbreiten.
    Es gibt nur wenige Fälle, in denen sich von vornherein eine Allgemeinanaesthesie oder eine örtliche Schmerzausschaltung aus medizinischen Gründen verbieten. Einschränkungen werden manchmal jedoch von den Krankenkassen gemacht: So werden Kosten für eine Narkose bei einfachen Zahn-Eingriffen nur sehr selten übernommen.
    Aber eins gilt immer: Sie müssen nicht unter Schmerzen operiert werden.
    Herzlich
    cfw

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