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Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic

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  • Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic

    Hallo,alle zusammen,
    mich interessirt, ob die Asylbewerber das Recht auf eine künstliche Befruchtung haben?
    Hat evt. jemand Erfahrungen damit?
    Danke


  • Re: Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic


    Das Recht auf Durchführung haben sie selbstverständlich, aber nicht auf Kostenübernahme durch eine Krankenkasse, da nicht über Kasse versichert.

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    • Re: Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic


      Danke(8|).Es heißt,also,wenn ich mich künstlich befruchten lasse,würde die Krankenkasse für mich zahlen, für meinen Freund aber nicht, da er Asylbewerber ist...oder würde es gar nicht gehen, weil wir nicht verheiratet sind? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt weden?
      Ich habe von meiner FÄ den Überweisungschein für ein Reproduktionszentrum bekommen, das Beratungsgespräch soll am 13 Juli 2010 im KiWu Zentrum stattfinden. Die Frage: Ist das überhaupt sinnvoll den Termin wahrzunehmen? Da mein Freund mitkommen soll und einige Unterlagen, wie z.B.:Pass, Krankenkassenkarte, mirgebracht werden müssen. Und das hat er alles nicht. Er hat nur ein Schein, mit dem er im Nottfall zum Arzt kann(::I)

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      • Re: Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic


        Es ist kein Notfall, ganz klar. Das Gespräch kann er sicherlich mit wahrnehmen. Ansonsten wäre sein Teil einer Diagnostik und Behandlung Selbstzahlerleistung, sonst wäre es nur die Therapie, wie bei anderen Unverheirateten auch, wenn es denn auf eine künstliche Befruchtung hinausläuft.

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        • Re: Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic

          hallo zusammen,
          ich habe gerade diesen beitrag gesehen. ich weiß er liegt schon einige jahre zurück, aber mich würde es sehr interessieren was aus der gewünschten künstlichen befruchtung geworden ist.
          ich bin auch in dieser situation. ich bin seit fast 4 jahren mit meinem mann zusammen. wir haben vor fast 3 jahren nach muslimischer art geheiratet (aber das ist ja leider nicht anerkannt hier in deutschland). er ist jetzt schon seit 14 jahren asylbewerber hier bei uns und hat immer noch keine aussicht auf einen aufenthalt. wir wünschen uns schon lange ein kind zusammen. aber mein mann ist leider zeugungsunfähig. zumindest sagt der arzt das es höchstens vll eine chance per künstlicher befruchtung gibt. ich kenn mich auf diesem gebiet überhaupt nicht aus.
          kann mir von euch vielleicht jemand weiter helfen? mein mann bekommt auch nur einen krankenschein für immer 3 monate. op´s müssen vom gesundheitsamt genehmigt werden. und so etwas glaube ich ja nicht dass das genehmigt wird?!
          was muss man denn alles vorher machen? welche voraussetzungen braucht man? muss man verheiratet sein? wie lange muss man fest arbeiten? mindestlohn?? usw. usw.. vielleicht kann mir ja irgendjemand helfen?! ich wäre euch seeeeeeeeeeeeeeehr dankbar!!!!! lg anna

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          • Re: Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic

            Hallo,anna10wassim, lassen Siesich einen Termin in einem Kinderwunschzentrum in Ihrer Nähe geben. Dort gibt es InfoTermine, wo Ihnen alles erklärt werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dr. M. Leuth

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            • Re: Haben die Asylbewerber das Recht auf Künstlic

              Hallo, anna10wasim, lassen Sie sich einen Termin in einem Kinderwunschzentrum in Ihrer Nähe geben. Dort kann Ihnen alles erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dr. M. Leuth

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