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kündigung

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  • kündigung

    ich weiß nicht ganz ob ich mit meiner frage hier richtig bin.
    aber: ich arbeite neben meinem vollzeitjob noch nebenbei auf 400€-basis. mein chef des 400€-basis-jobs möchte mir jetzt kündigen. er weiß von meiner schwangerschaft und notfalls werde ich ihm nun auch noch ein ärztliches attest vorlegen.
    nun meine frage: besteht bei meinem 400€-basis-job auch ein kündigungsschutz oder nur bei meinem haupt-job?


  • Re: kündigung


    Hallo!

    Leider weiß ich das auch nicht so genau.

    Aber versuch doch beispielsweise mal über diesen Link an weitere Infos zu kommen:

    []

    Ich hab die Seite nur kurz überflogen, aber anscheinend gibt es da auch ein Forum. Die Seite sieht jedenfalls recht gut aus.

    Soviel ich weiß, ist es egal, ob Du nur einen Aushilfsjob hast oder Vollzeitbeschäftigt bist.
    Aber ich weiß es wirklich nicht wirklich.

    questionmark

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    • Re: kündigung


      Ich konnte nirgendwo finden, dass das für 400-EUR-Jobs nicht gilt.
      Daher würde ich da von einer Geltung ausgehen, ggf. rechtskundigen Beistand einholen.

      Kommentar


      • Re: kündigung


        Hallo!

        Ja. Im Leitfaden zum Mutterschutzgesetz steht auf Seite 7 eine Auflistung für wen das Mutterschutzgesetz gilt. Geringfügige Beschäftigung wird davon abgedeckt.
        Wenn es sich um ein zeitlich befristetet Arbeitsverhältnis handelt, dann besteht der Mutterschutz nur für die Zeit in der Zeitvertrag besteht.

        Seite 11 ff enhält einige Angaben zu Ausnahmen vom Kündigungsverbot bei Schwangerschaft und Ratschläeg, wie eine werdende Mutter sich verhalten soll, wenn ihr unrechtmäßig gekündigt wird.

        Viel Erfolg beim Anfechten der Kündigung!! :-)

        questionmark

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        • Re: kündigung


          es gibt auch einen arbeitnehmerverband oder vll gibt es auch eine gewerkschjaft die dafür zuständig ist.
          laut dem gesetz darf man keinen entlassen nur weil er schwanger ist,weil schwangere ansich auch einen höhren schutz genießen was das kündigen usw. betrifft.
          das absolute Kündigungsverbot des § 9 Mutterschutzgesetz bei Schwangerschaft.
          § 9 Mutterschutzgesetz
          § 9 MuSchG enthält in Abs. 1 ein absolutes Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen. Die Vorschrift bestimmt:
          Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
          war sie zum Zeitpunkt des Kündigungszuganges schwanger so gilt für solche Fälle bestimmt das Gesetz weiter:
          Das Überschreiten der Meldefrist von 2 Wochen ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
          Diese Ergänzung des Gesetzes beruht gerade auf den Fällen, in denen die Schwangerschaft der Mitarbeiterin erst nach Ausspruch der Kündigung unverschuldet bekannt wird.

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          • Re: kündigung


            (8)) danke, ich werde darum kämpfen. recht ist recht...

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