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Pille-Schutz nach 7 Tagen

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  • Pille-Schutz nach 7 Tagen

    Guten Tag, Ich hatte am Sonntag 04.01.15 mir den Magen verdorben und hatte mehrmals sonntags, erste mal gegen 11 Uhr, und ein Mal montags abends Durchfall gehabt. Hab auch am Montag eine Infusion bekommen mit NaCl und Paspertin. Am 6.1.15 hatte ich nur noch grummeln im Bauch gehabt. Die Pille nehme ich immer abends zwischen 22:30 und 00:00 und bin im Langzeitzyklus. In der Packungsbeilage meiner Pille Dienovel/Mayra steht nur, dass man erst nach 7 korrekt eingenommen Pillen den Schutz wieder hat. Damit ich mit dem Zählen nicht durcheinander komme, habe ich am Dienstag den 13.1.15 mit der Pause angefangen und würde morgen am 20.1.15 die ersze Pille aus dem neuen Blister nehmen. Habe ich dann den Schutz ab der ersten Pille nach der Pause oder nach 7 weiteren korrekt eingenommenen nach der Pause? Die Packungsbeilage gibt solche Informationen leider nicht her. Schon mal danke für die Antwort Mit freundlichen Grüßen


  • Re: Pille-Schutz nach 7 Tagen

    Hallo,

    wenn kein Durchfall innerhalb von 4 Stunden nach der Pilleneinnahme aufgetreten ist, können Sie von erhaltenem Verhütungsschutz ausgehen.

    Gruss,
    Doc

    Kommentar


    • Re: Pille-Schutz nach 7 Tagen

      Danke für die schnelle Antwort. Habe aber noch eine Frage. Ist es von Bedeutung wann das letzte mal Geschlechtsverkehr stattgefunden hat? War nämlich zwischen dem 01.01 und 03.01.. Weiß ich leider nicht mehr genau

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      • Re: Pille-Schutz nach 7 Tagen

        Hallo, wenn kein Durchfall innerhalb von 4 Stunden nach der Pilleneinnahme aufgetreten ist, können Sie von erhaltenem Verhütungsschutz ausgehen. Gruss, Doc
        Hat GV zwischen dem 01.01 und 01.03 Auswirkung auf den Schutz?

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        • Re: Pille-Schutz nach 7 Tagen

          Tut mir sehr leid für den Doppelpost, kann leider den oberen Text leider nicht bearbeiten oder löschen. Ich meinte natürlich den 01.01 und 03.01.

          Kommentar


          • Re: Pille-Schutz nach 7 Tagen

            Wie ich Ihnen geschrieben habe, können Sie von erhaltenem Schutz ausgehen.

            Gruss,
            Doc

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