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Dr. Keuthage:Der einklagbare Rechtsanspruch?

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  • Dr. Keuthage:Der einklagbare Rechtsanspruch?

    Zitatanke für die kritischen Worte! Ich hoffe die Leser finden Verständnis, wenn nicht jeder Arzt neue Medikamente im großen Stil einsetzt. Ich hatte manchmal hier im Forum den Eindruck, der Patient hat gegenüber dem Arzt einen Rechtsanspruch auf die Verordnung von z.B. Victoza.Zitatende.
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    Sehr gutes Stichwort, Herr Dr. Keuthage,

    Klaus und Jürgen haben ja schon Einiges dazu gesagt.

    Wissen Sie, was ICH mir gern wünschen würde?
    - Dass ich mich auf die Aussagen von Ärzten 100%ig verlassen kann als Patient. Dass die Aussagen verbindlich sind. Dafür hat er studiert, ich erwarte NUR, dass ER seinen Job ordentlich erledigt, ebenso, wie man das von mir hier erwartet.


    Was haben wir alles schon gelesen?

    - Ärzte, die ihren Patienten erzählen, dass es keine Teststreifen mehr gibt,

    - Ärzte, die ihren Patienten erzählen, dass es dieses oder jenes Medikament nicht mehr gibt oder es nicht mehr verordnet werden darf.

    Und BEIDES war in JEDEM der geschilderten Fälle im Forum schlichtweg GELOGEN. Sowas ärgert mich.

    Einen Rechtsanspruch auf ein Medikament? Nein, aber auf eine individuelle beiderseits abgestimmte Therapie zwischen Arzt UND Patient.

    Und ein Recht auf eine ordentliche Aufklärung und nicht solche Sprüche wie: Lassen Sie bissel Zucker weg oder: Sie müssen mindestens 18 KH am Tag zu sich nehmen.

    Wenn wir von Byetta und Viktoza reden als NEUES Medikament, vergessen wir, dass beide Medikamente nicht erst in Deutschland neu eingeführt worden sind, z.B. Byetta wird in den USA seit 2005 verordnet.

    Beide Medikamente werden in der Praxis inzwischen offiziell in Kombination MIT Insulinen verordnet. Und auch die KK übernehmen die Kosten.

    Ich habe einfach nur was gegen Verunglimpfungen von neuen Medikamenten. Keiner MUSS sie nehmen.

    Und gestatten Sie mir eine provokante Äußerung bitte?
    Ich habe in meinem Umkreis in den vergangenen Monaten z.B. auch für Viktoza-Verordnungen - als ABNEHMmedikament-gehört, bei denen der Eindruck entsteht, dass dies für den behandelnen Arzt die "super-bequehme" Variante ist, denn dann muss er sich um den Patienten aufklärungsmäßig zum Thema Diabetes, Be, Kh, nicht kümmern, das Sättigungsgefühl über fast den ganzen Tag erledigt Vieles von selbst.

    Bei NICHT einer einzigen Verordnung, von denen ich in den vergangenen Jahrenhörte und las, gab es ne BMI-Begrenzung durch den Arzt.

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