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Frage Darmbeschwerden nach Wurmfortsatz Entfernung

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  • Frage Darmbeschwerden nach Wurmfortsatz Entfernung

    Hallo,

    was bedeutet:
    Sowohl zivile Luftfahrt als auch Tauchgänge sind bei diesem Beschwerdebild nicht kontraindiziert.

    Zu meiner Vorgeschichte:

    Ich (39 Jahre, Männlich) hatte eine laparoskopische Wurmfortsatz Entfernung am 01.03.2017 gehabt, wobei der Wurmforztsatz perforiert war mit lokalem Kotsteinaustritt und einer unterbauchperitonitis.
    Die OP ist komplikationsfrei verlaufen.

    Seitdem habe ich Beschwerden mit dem Windlassen, harten Stuhlgang und aufgeblähten Bauch.
    Mein Arzt sagte bei der letzten Untersuchung, dass ich wohl viel Luft im Darm habe.

    Unter dem Bauchnabel wurde ein Schnitt gemacht, wobei alle 3 Narben gut verheilen.
    Unter der Bauchnabelnaht spüre ich eine grosse Verhärtung .

    Dazu hatte ich online einen Arzt geschrieben, ob ich bei anhaltenden Beschwerden am 24.06.2017, in den Urlaub fliegen und ggf. falls es mir gut geht, tauchen (Sporttauchen) gehen darf.

    Ich habe Angst, dass ich ein Barotrauma im Darm bekommen könnte, bzw. generell pobleme bekommen könnte.

    Als Antwort bekam ich den oben genannten Satz, mit dem ich aber nicht viel anfangen kann.

    Meine Frage nun, darf ich fliegen und tauchen oder besagt der Satz nein?

    Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.

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