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?Netzhautspiegelung=Vorsorgeuntersuchung?

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  • ?Netzhautspiegelung=Vorsorgeuntersuchung?

    Um mich kurz zu fassen:
    Muss man für eine Netzhautspiegelung die 10-Euro-Gebühr zahlen (im konkreten Fall daß man "mouches volantes" sieht und mittelstark (um die 5 Dioptrien) kurzsichtig ist)? Für meine Begriffe ist das eine Vorsorgeuntersuchung (Netzhautablösung). Kann mir das jemand bestätigen? Danke schön schon mal im voraus.


  • RE: ?Netzhautspiegelung=Vorsorgeuntersuchung?


    Das ist bisher in den vielen Infos , die zum Thema veröffentlicht
    wurden, nicht erwähnt worden. Im Gegenteil: Gerade die AÄ
    machen sich momentan besonders unbeliebt, indem sie von
    Patienten, die eine Brille brauchen, die Beratung mit 25 Euro
    abkassieren.

    Im übrigen kostete z.B. die Vorsorgeuntersuchung auf Glaukom ja bisher schon 18 Euro. Wieso soll dann Deine
    Untersuchung kostenlos sein??

    Mouches volantes sind lästig, aber harmlos.

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    • RE: ?Netzhautspiegelung=Vorsorgeuntersuchung?


      Dennoch soll meines (möglicherweise veralteten) Wissens nach das Risiko (bei Kurzsichtigen) für eine Netzhautablösung erhöht sein.

      Das mit den 18 Euro wg. Glaukomvorsorge wusste ich noch nicht. Das ist doch Sarkasmus: Vorsorge zahlt die Kasse also nur bei Krankheiten deren Behandlung teurer wird je länger sie nicht diagnostiziert wird, oder wie soll man das verstehen?

      Ich überlege mir gerade, ob ich einfach mal in Praxis schauen und nachfragen soll. Wäre für die Frage ob für eine Behandlung eine Gebühr fällig wird, eine Gebühr fällig? Das wäre der Gipfel, aber nicht rechtens, oder?

      Kommentar


      • RE: ?Netzhautspiegelung=Vorsorgeuntersuchung?


        Doch, schon dafür mußt Du die 10 Euro bezahlen.
        Bei Eintritt in die Praxis sind 10 Euro fällig.
        Auch, wenn Du z.B. nur ein Rezept abholst.

        Kommentar



        • RE: ?Netzhautspiegelung=Vorsorgeuntersuchung?


          Frag doch nicht so lange und viel. Geh zu der Dame im Vorzimmer der Praxis, frag ab wann Du zahlen musst (bisher hast Du ja noch Deinen Namen nicht preisgegeben ! Noch musst Du nichts zahlen). Zahlen wirst Du sicherlichin dem Moment, wo Du die Krankenkassenkarte hergibst. Aber den Augendruck mal messen lassen, würde ich Dir schon raten.

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