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Arztneimittelweitererordnung

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  • Arztneimittelweitererordnung

    Hallo,
    mein Kind das an Ads erkrankt ist, bekam in der KJP ein neues Präparat verordnet.
    Grund der Medikationsumstellung, das zu vor verordnete Präparat schlug leider
    nicht mehr an.
    Die Umstellung erfolgte nicht von heute auf Morgen, war schon ein längerer Prozess in Gange.
    Das neue Medikament zeigt gute Wirkung und die Unterlagen der KJP sind soweit beim Kinderarzt.
    Der Kinderarzt sollte wie auch zuvor die Weiterbehandlung der KJP übernehmen.
    Als ich gestern ein Rezept für mein Kind ausstellen lassen wollte,
    verweigerte mir der langjährige Kinderarzt die Weiterbehandlung infolge Ausstellung des Rezepts grundlos!
    Die Rezepte sind „Sonderrezepte da sie unter das BTMG fallen! War aber zuvor auch kein Grund!
    Alle zuvor ausgestellten Rezepte, Sonderrezepte weitere Behandlungen waren bis dato kein Problem.
    Es gibt keine Zwichenfälle, nichts! Nur jetzt in diesem Fall!
    Man soll sich doch das Rezept weiterhin in der KJP holen ect., was für uns sehr Zeit aufwendig ist.
    Der Kinderarzt ist der einzige im Ort!
    Auf Anfrage warum dies so ist erfolgte auch kein zugesicherter direkter erbetener tel. Rückruf.
    Darf ein Kinderarzt die Weiterbehandlung in diesem Fall Grundlos verweigern?!


  • Re: Arztneimittelweitererordnung

    Hallo,

    diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Das gehört in ärztliche Zuständigkeit. Gegebenenfalls könnten Sie bei der kassenärztlichen Vereinigung, der Vertretung der Ärzte, nachfragen.

    Viele Grüße
    Dr. Heike Pipping

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