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Patientenverfügung

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  • Patientenverfügung

    Durch die Erfahrungen mit meinem Vater der auch an Alzheimer erkrankt war und jetzt nach 10 jahren verstorben ist, möchte ich alle Angehörigen hier im Forum anregen einmal über eine Patientenverfügung nach zu denken.Leider hatte mein Vater nicht mehr die Möglichkeit vor seiner Krankheit er bekam Alzheimer mir 55 Jahren dieses selbst zu entscheiden. Wir als Angehörige hatten es nicht leicht sich für seine Wünsche /Willen sei es bei den Behörden Ärzten
    ect. einzusetzen.
    Glaube das uns eine Patientenverfügung geholfen hätte.
    Gruß celine


  • Re: Patientenverfügung


    Hallo Celine,

    mein Herzliches Beileid möchte ich Ihnen noch mitteilen. Vielen Dank, dass Sie sich trotzallem noch im Forum engagieren. Ihr Hinweis auf eine Patientenverfügung ist wertvoll. Meine Frage ist dazu, dass ich selber noch keine abgeschlossen habe, weil ich bei den Detailfragen nicht wirklich den Überblick habe, z.B. wann will ich noch künstliche Ernährung, wann lebenserhaltende Maschinen, kann man das zeitlich begrenzen, reicht rechtlich eine Formulierung dass man dieses nur wünscht, wenn eine gesundheitliche Besserung oder eine Besserung der Lebensqualität noch zu erwarten ist etc. etc. Was ist mit der Kombination "Organ-Spender" und Patientenverfügung, kann man das kombinieren dass man solange noch am Funktionieren erhalten wird, wie es notwendig ist. Es kann ja nicht jeder davon ausgehen, dass er aus Folge einer Demenz aus dem Leben scheidet. Wie hätten Sie aber im Nachhinein selber für Ihren Vater entschieden konkret, keine Magensonde etc. oder was hätten Sie noch erwähnt in einer Verfügung?
    Herzliche Grüße, Flieder

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    • Re: Patientenverfügung


      Hallo Flieder,
      Ich weiß das die Formulierungen einer Patientenverfügung nicht einfach zu verstehen sind und man sagt ja auch das ein ankreuzen einer vorgefertigten Verfügung nicht ausreicht.Ich habe für mich eine individuelle Verfügung mit Hilfe der Informationen die man im Internet findet formuliert. Denke das es hierbei wichtig ist das man die Situationen in denen man jenes wünscht oder ablehnt genau beschreibt.Durch die Erfahrungen mit meinen Vater glaube ich auch das die Ärzte eher alles tun was in ihrer Macht steht als irgendetwas zu unterlassen. Denke das man keine Sorge haben muß das hier in Deutschland z.B. ein Gerät abgeschaltet wird.
      Gruß celine

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      • Re: Patientenverfügung


        Ich möchte gerne von einem Arzt wissen, was ich auf meinen Typ beachten muß.
        Und wo bekomme ich Vorlagen her, um die wartezeit bei meinem Hausarzt zu vrkürzen.
        Danke Bernd!!!!!!

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        • Re: Patientenverfügung

          Hallo Celine,

          ich finde gut, dass jemand dieses Thema mal anspricht. Ich denke gerade von den älteren menschen sollte wirklich jeder eine Patientenverfügung haben. Denn das hilft ja nicht nur den Angehörigen, sondern vor allem auch dem Patienten selber. Man kann halt wirklich sicher sein, dass der eigene Wille dann auch von den jeweiligen Ärzten umgesetzt werden muss und nicht irgendwelche Entscheidungen getroffen werden, die man eigentlich gar nicht möchte.

          Bitte weiter kräftig diskutieren. Das ist echt ein wichtiges Thema.

          Kommentar


          • Re: Patientenverfügung

            Hallo,

            ich habe bereits eine Patientenverfügung gemacht. Ich finde eine Patientenverfügung ist sehr wichtig, v.a. in Fällen von Alzheimer, aber nicht nur. So kann man nämlich für sich selbst entscheiden, wie man im Fall der Fälle ärztlich behandelt werden möchte.

            Meine Patientenverfügungs-Unterlagen habe ich kostenlos heruntergeladen, weil Notare zu teuer sind.
            Die Vorlagen habe ich hier gefunden: https://www.monuta.de/patientenverfuegung. Die sind auch von einem Fachanwalt geprüft und werden bundesweit akzeptiert. Zusätzlich zur Patientenverfügung bekommt man sogar noch eine Vorsorgevollmacht kostenlos dazu.

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            • Re: Patientenverfügung

              Die Patientenverfügung bringt euch aber nur was im gesundheitlichen Bereich = Krankenhaus usw.. Empfehlenswert ist eine zusätzliche Betreuungsvollmacht.
              Beim "Malteser" gibt es diese kombiniert mit der PV als Pdf zum downloaden.
              Ich musste die leider auch schon in Anspruch nehmen.
              Ich verlor meine meinen Papa 2012, meine Mama 2013, meine Schwiegermama 2014 und mein Schw.vater hat vor 3 Monaten die Nachricht bekommen, dass er inoperablen Krebs in der Leber hat.

              Die Betreuungsvollmacht ist eigentlich noch wichtiger als die PV, weil man mit dieser sowieso das "ultimative" Bestimmungsrecht für den Elternteil hat. Da das sowie erst in Kraft tritt, wenn derjenige nicht (mehr) in der Lage ist, dieses zu tun. Und da das ganz ganz schnell gehen kann, sollten sich die Jenigen schon jetzt damit befassen.

              Jeder geht davon aus, dass der (Ehe)partner dann das Bestimmungsrecht automatisch bekommt. Dem ist aber nicht so. Gesetz dem Fall einer ist längere Zeit im KKH oder derjenige kann sich aus irgendeinem Grund nicht (mehr) äußern, wird automatisch das Gericht eingeschaltet, das einen unwillkürlichen Vormund einsetzt.
              Wenn ihr eine unterschriebene Betreuungsvollmacht habt, geht das nicht so leicht.

              LG
              würmchen

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              • Re: Patientenverfügung

                Hallo,
                ich bin mit meinen Eltern, wegen Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht vorsichtshalber doch zu einem Anwalt gegangen. Ich hatte mich vorher zwar schon informiert und einen Entwurf gemacht, aber der Anwalt hat doch noch einige wichtige Ergänzungen eingefügt. Vor allem werden die Dokumente nach meiner bisherigen Erfahrung besser akzeptiert: "Ach so, ja - Stempel und beglaubigt - dann ist das natürlich was Anderes."

                Man glaubt ja nicht, was für Argumente da manchmal kommen, das fängt schon bei Kleinigkeiten wie der Entgegennahme eines Einschreibebriefs an. Die Post z. B. weigerte sich, mir einen Einschreibebrief an meine Eltern auszuhändigen. Erst als ich auf den entsprechenden Satz in der Vollmacht zeigte ("... ist bevollmächtigt, Post entgegenzunehmen, AUCH EINSCHREIBEN"), hat es geklappt.

                Auch was die ärztliche Behandlung angeht, kann man nicht ausführlich genug sein. "Lebensverlängernde Maßnahmen", Medikamente, Sondenernährung, Fixierung usw. - da muss im Detail drinstehen, dass der Bevollmächtigte vor der Anwendung zu informieren ist und zustimmen muss, was genau gemacht werden soll, welche Medikamente gegeben werden usw. Sonst kann der Arzt z. B. eine OP in einem Endstadium zu einer Notfallmaßnahme erklären und hat damit freie Bahn. So wäre das nämlich bei meiner Schwiegermutter (fast 100 Jahre alt) gelaufen, da sollte mal schnell noch ein Herzklappenfehler operiert werden.
                LG louisanne

                Kommentar


                • Re: Patientenverfügung

                  Hallo Loisianne,

                  ich habe mit der "Kombipackung" vom Malteser nie irgendwie Ärger o.ä. gehabt. Alle Behörden, Krankenhäuser o.a. haben die die BV bzw. die PV ohne Probleme anerkannt.
                  Außer Kreditinstitute, die erkennen nur, die von dem Betreffendem, vor Ort unterschriebenen Bankvollmachten an.

                  Nebenbei gesagt, würde Ich mich aber auch nicht auf selbst formulierte Vollmachten verlassen.

                  LG
                  würmchen

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                  • Re: Patientenverfügung

                    Hallo, Würmchen,
                    "Außer Kreditinstitute, die erkennen nur, die von dem Betreffendem, vor Ort unterschriebenen Bankvollmachten an."

                    Ja, siehste, das muss in die Betreuungsvollmacht auch unbedingt rein. Ich kann dadurch alle Bankgeschäfte für meine Mutter erledigen. Gab noch nie Probleme.
                    LG louisanne

                    Kommentar



                    • Re: Patientenverfügung

                      Was habt ihr alles für vernünftige Eltern! Bei meiner Mutter ist es ganz anders! Sie hat ihre Krankheit immer geleugnet, auch wenn alles ganz offensichtlich war, und hat überhaupt einen extremen Eigensinn, gegen den ich kaum noch ankomme. Ihre Demenz ist schon erheblich fortgeschritten und sie weiß eigentlich nicht mehr genau, wer ich bin. Sie will weder zum Arzt noch zum Friseur noch zur Fußpflege, obwohl das dringend nötig wäre. Dabei bin ich einziges Kind und wir hatten zeitlebens ein enges Verhältnis. Nachdem mein Vater vor über zehn Jahren verstorben ist, habe ich ihr eine Wohnung im gleichen Haus besorgt, um mich um sie kümmern zu können, denn ohne meinen Vater war sie ziemlich aufgeschmissen.

                      Nun muss ich wohl „das ganze Programm fahren“: Vormundschaftsgericht, Gutachten etc.. Ich weiß gar nicht genau, was da auf mich zukommt, versuche mich im Internet schlau zu machen. Zu allem Überfluss, musste Mutti zweimal den Arzt wechseln, der letzte war kaum interessiert, weil diese die Altersgrenze erreicht hatten. Nun muss ich auch noch einen neuen Arzt suchen, der ein Gutachten erstellt, oder genügt ein Kontakt mit dem Medizinischen Dienst, der Mutti vor anderthalb Jahren zur Einstufung in die Pflegestufe I begutachtet hat?

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                      • Re: Patientenverfügung

                        Hallo, Sadsoul,
                        die Seite hier finde ich ganz gut: http://www.deutsche-alzheimer.de/uns...nzkranker.html
                        Ich würde mir gleich mal einen Facharzt suchen, der sie begutachtet, am besten zu Hause, die Terminvergabe beim Gericht dürfte dauern.
                        Ein Bekannter von mir hatte für seine Mutter die rechtliche Betreuung übernommen, er hat zwar manchmal wegen des Papierkrams geschimpft, aber sonst hat es gut geklappt. Und auch der Papierkram wird mit der Zeit Routine.
                        Wenn du das einzige Kind bist und sie dazu noch bei dir im Haus wohnt, sollte das eigentlich reibungslos über die Bühne gehen.
                        LG louisanne

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                        • Re: Patientenverfügung

                          [QUOTE ]Was habt ihr alles für vernünftige Eltern! [/QUOTE]

                          Hallo sadsoul,
                          Von wegen vernünftig. !!!
                          Was meinst Du, was das erst mal für eine Gerede war. Erst als meine Mama im Alter von 85 Jahren im Haushalt schwer gestürzt ist und sie dadurch keinerlei Kontrolle mehr über über ihren Körper hatte, und sie ins Pflegeheim musste unterschrieb sie.

                          Mein Papa (3 J. jünger) hat sich dato noch quer gestellt. Erst als er einen Herzinfarkt hatte, unterschrieb er dann ohne ein weiteres Wort zu verlieren, nach einem weiteren Herzinfarkt inklusive Kreislaufkollaps, verstarb er dann nach fast einem Monat in der Intensivstation.,

                          Meine Schwiegereltern haben daraus gelernt. Kurz nach dem Tod meiner Eltern, haben glei eine PV - BV unterschrieben

                          LG
                          würmchen
                          .
                          @ Lousisanne

                          Normal dürfen Kreditinstitute nicht so handeln.
                          In der Betreuungsvollmacht vom "Malteserr" ist natürlich auch dieses Klausel vermerkt - aber die Banken haben normal die strikte Order andere Vollmachten nicht an zuerken. Kann es sein, dass Du dem Banker persönlich bekannt bist?

                          Mich braucht das ja Alles irgendwie zu interressieren, aber ivh würde doch gerne wissen, was Du dem Notar zahlen musstest.

                          LG würmchen

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                          • Re: Patientenverfügung

                            Hallo, Würmchen,
                            nee, ich bin mit den Bankern nicht bekannt oder verwandt Ich habe mit 3 Banken zu tun, bei keiner gab es Schwierigkeiten, auch bei Behörden nicht (Einwohnermeldeamt z. B.). Nur Kirchenaustritt ging nicht, die wollten extra einen Gutachter ins Pflegeheim schicken.
                            Eine notariell beglaubigte General- und Betreuungs-Vollmacht, in der die Erledigung der Bankgeschäfte durch den Betreuer enthalten ist, muss jede Bank anerkennen. Das geht doch gar nicht anders. Und auch Internetbanking muss möglich sein.
                            In meiner Vollmacht steht:
                            "Die vorgenannte Bevolmächtigte soll berechtigt sein, für uns alle Angelegenheiten zu besorgen, insbesondere auch
                            blablabla
                            unsere Bankgeschäfte zu regeln, einschließlich Abhebungen oder Neuanlage bzw. Löschung von laufenden Konten, Sparbüchern, Festgeldern und Depots."

                            Die General- u. Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung plus Schreibkosten etc. für meine Eltern haben zusammen 238 Euro gekostet.

                            Kommentar


                            • Re: Patientenverfügung

                              Danke, Louisanne! Damit werde ich gleich einmal anfangen, vielleicht erst einmal eine Hausärztin suchen, denn mit einer Frau scheint meine Mutter besser klarzukommen.

                              @würmchen
                              Na, da hast du ja auch schon einiges hinter dir! Die Detailfragen liegen noch vor mir.

                              Ich freue mich über den Austausch mit euch!

                              Liebe Grüße

                              sadsoul


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                              • Re: Patientenverfügung

                                Noch was zum Thema: Es lohnt sich vielleicht, auch bei bereits bestehender, aber noch nicht allzu fortgeschrittener Demenz, zunächst doch einen Versuch beim Notar zu machen, weil das meines Erachtens unkomplizierter ist als beim Amtsgericht. Der Notar macht sich ja vorab ein Bild vom Zustand des Kranken und vor allem vom Verhältnis zwischen Kind und Elternteil. Dazu führt er vorab ein ausführliches Gespräch zunächst mit jeder Partei allein und dann zusammen. Wenn er feststellt, dass ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zwischen ihnen besteht, kann er trotz bestehender Demenz die Vollmachten ausstellen.
                                Bei meinen Eltern gab es durchaus schon deutliche Anzeichen, dass sie geistig nicht mehr so richtig beinander waren, mein Vater 2 Schlaganfälle, meine Mutter verwirrt. Allein die Unterschriften sahen schon total krakelig aus. Aber er merkte halt doch, dass sie volles Vertrauen zu mir hatten und wollten, dass ich mich um alles kümmere. Die Aufregung bei so einem Termin ist ja verständlich.

                                Sadsoul: Allein die Tatsache, dass du deine Mutter im selben Haus untergebracht hast und dich um sie kümmerst, ist ja schon ein Pluspunkt. Und wenn sie noch Pflegestufe 1 hat, kann der geistige Zustand noch nicht total schlimm sein.

                                Unser Notar war sehr verständnisvoll, schon etwas älter, konnte guten Kontakt zu meinen Eltern aufbauen - zu einem dynamischen Jungspund würde ich eher nicht gehen.
                                LG louisanne

                                Kommentar


                                • Re: Patientenverfügung

                                  Liebe Louisanne,

                                  ich habe heute Nacht hin und her überlegt, bin mir jetzt aber ziemlich sicher, dass das mit meiner Mutter bei einem (älteren) Notar gewiss nicht mehr klappen und in Peinlichkeiten enden würde. Sie lebt zu sehr in der Vergangenheit und sieht mich ja noch nicht einmal als ihre Tochter an, denn sie selbst denkt, sie sei so ca. 17 Jahre alt. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

                                  Herzlichen Dank für deine Vorschläge!

                                  Lieben Gruß

                                  sadsoul

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                                  • Re: Patientenverfügung

                                    aber ziemlich sicher, dass das mit meiner Mutter bei einem (älteren) Notar gewiss nicht mehr klappen und in Peinlichkeiten enden würde. Sie lebt zu sehr in der Vergangenheit und sieht mich ja noch nicht einmal als ihre Tochter an, denn sie selbst denkt, sie sei so ca. 17 Jahre alt. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.
                                    Hallo sadsoul,

                                    Keiner, der so etwas, oder so was ähnliches schon mal mit erlebt hat, kann darüber lachen. Und, die Beeinträchtigten, die darüber lachen, werden auch noch "das Ihre" zu spüren bekommen.
                                    Aber ich habe Deine message bezüglich dem Notar nicht verstanden.
                                    Meinst Du damit, es würde bei Deiner Mama nicht mehr mit dem Notar klappen. weil sie nicht weiss, dass Du ihre Tochter bist?!
                                    Ich denke mal, dass Du nicht die Einzige mit diesem Problem bist, und er schon damit um zugehen weiß.
                                    Anhand der Geb.urkunde und des Perso`s sieht der Notar ja dass Du wirklich die Tochter bist.

                                    Bei dementen Menschen würde ich auf jeden Fall den Notar mit einbeziehen. Meine Eltern waren ja "einfach nur" altersbedingt krank.
                                    Da es auch keine Sparkonten gab, war die PV und BV vom Malteser völlig ausreichend

                                    LG würmchen.

                                    Kommentar


                                    • Re: Patientenverfügung

                                      Hallo Würmchen,

                                      also ich habe das so gemeint, dass meine Mutter gar nicht mehr realisiert, dass ich für sie eine amtliche Betreuung beantragen möchte, weil sie ja so völlig in der Vergangenheit lebt und auch nicht mehr weiß, dass ich ihre Tochter bin. Sie hält sich selbst auch für völlig gesund.

                                      Andererseits – da hast du völlig recht – es ist bestimmt vernünftig, einen Notar hinzuzuziehen, auch wenn meine Mutter die Erteilung einer Vorsorgevollmacht – auch mit Hilfe – gewiss überfordern würde.

                                      LG sadsoul

                                      Kommentar


                                      • Re: Patientenverfügung

                                        Kurzer Tipp noch hierzu, ohne, dass ich jetzt alles nochmal gelesen habe.

                                        Wir hatten auch alles parat, PV und BV, notariell beglaubigt. Trotzdem kam ab und zu immer noch jemand vom Amtsgericht ins Heim und kontrollierte oder gab seinen Senf dazu.

                                        Dann haben wir beim Amtsgericht angerufen und gebeten, man möge uns (meinen Bruder und mich) bitte offiziell/amtlich als Betreuer irgendwo verewigen und uns darüber eine kurze Bestätigung schicken. Haben wir sofort bekommen und seitdem ist Ruhe.

                                        Gruß - Marge

                                        Kommentar


                                        • Re: Patientenverfügung

                                          Hallo Sadsoul,

                                          ich hoffe, ich habe es jetzt nicht falsch gelesen, aber wenn Sie eine Vorsorgevollmacht veranlassen wollen, muss ihre Mutter noch als geschäftsfähig angesehen werden. Da das bei Ihnen ja kritisch ist, ist wohl ein Notar von Vorteil, aber ob der das akzeptiert, ist die Frage. Wenn Ihre Mutter einen guten Tag hat, vielleicht. Auf jeden Fall sollten Sie es versuchen, BEVOR die Diagnose Demenz gestellt wird, denn dann wird es immer schwieriger.

                                          So wie Sie Ihre Mutter beschreiben, wäre das für mich schon fast PS 2 oder sogar mehr. Kommt darauf an, wieviel Sie bei ihr sind, also wieviele Minuten Sie anleiten, beaufsichtigen, pflegen. Auch Anleitung müssen die anerkennen.

                                          Ich denke, Sie sollten sich mit der Alzheimergesellschaft in Verbindung setzen. Die sind oft sehr umfassend geschult und stehen auf der Seite der Angehörigen. Wenn Sie eine gute Gruppe in der Nähe haben, können die Ihnen alle Tipps geben, wie sie das Ganze am besten regeln. Eventuell kennen die auch einen Notar. Ebenso helfen die beim Erstellen der Unterlagen für den MDK.

                                          LG, Eva Franziska

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