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Pflegeheim bei Wohnsitz im Ausland

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  • Pflegeheim bei Wohnsitz im Ausland

    Hallo zusammen, wie verhält es sich eigentlich mit einer Heimunterbringung, wenn der Betreffende im EU Ausland wohnt, dort seinen Hauptwohnsitz hat? Mir ist bekannt dass hinsichtlich der Zahlung des Pflegegeldes keine Probleme bestehen. Wie aber ist das mit einer Heimunterbringung, wo der Betreffende die hohen Kosten nicht alleine decken kann? Wenn er seinen Wohnsitz in D hätte, würde das Sozialsystem, also de facto das Sozialamt die Kosten übernehmen müssen. Da der/die Betreffende aber keinen Wohnsitz in D hat, entfällt also diese These. Der Staat, in dem der/die Betreffende lebt, zahlt nicht für die Heimunterbringung, das ist klar.

    Wäre es wirklich so, wie manche meinen, dass man den/die Betreffende wieder nach D bringen müsste in ein x-beliebiges Pflegeheim, dadurch ein Wonsitz begründet wird und somit das Sozialamt zahlen muss?
    Warum dann nicht den zu Pflegenden dort belassen wo er sein Soziales Umfeld hat, die Kosten sind doch eh ziemlich gleich. Was beim Pflegegeld geht sollte meiner Meinung nach doch auch für die Kosten der Heimunterbringung gelten. Hat jemand damit schon irgendwelche Erfahrungen?

    Vielen Dank sagt Mike

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