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Kurzzeitpflege?

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  • Kurzzeitpflege?

    Hallo,
    ich habe eine bzw. einige Fragen zur Kurzzeitpflege.

    Mein Vater, 54, ist vor 2 Jahren an einem Gehirntumor erkrankt und braucht seit der Operation rund um die Uhr Hilfe aufgrund diverser körperlicher Beeinträchtigungen und einer schweren Aphasie.
    Inzwischen sitzt er im Rollstuhl und hat endlich seit ~1 Monat auch eine Pflegestufe (Pflegestufe II ). Da wir aber wie gesagt schon viel länger pflegen, würden wir unglaublich gerne mal wieder 2 Wochen in den Urlaub fahren - geplant ist an die Nordsee zu fahren, da wir dort früher immer waren. Geplant ist, dass wir in 3 Wochen fahren (es ist auch schon gebucht).

    Nun weigert sich mein Vater aber (nachdem er sich zu Anfang total gefreut hat) plötzlich und droht, zu Hause zu bleiben. Zu Gründen können wir nur spekulieren, er will wohl nicht, dass man dort seinen Zustand sieht (Rollstuhl, Aphasie etc.) - wie auch immer, er weigert sich. Der Rest der Familie (meine Mutter, meine Schwester und ich) wollen den Urlaub aber nicht aufgeben, weil es das erste Mal seit 2 Jahren wäre, dass wir (abgesehen von der Uni) mal länger als 2,3 Stunden von zu Hause rauskommen.

    Gibt es die Möglichkeit, für ihn im Notfall eine Kurzzeitpflege zu beauftragen? Ich habe versucht mich im Internet zu informieren und die Information gefunden, dass eine Kurzzeitplfege im Fall des Verreisens der Pflegeperson(en) DANN möchlich ist, wenn der Patient schon länger als 1 Jahr eine Plegestufe hat. Das ist bei uns aber ja nicht der Fall.
    Wie kurzfristig kann man denn an eine Kurzzeitpflege kommen und wie teuer wird es voraussichtlich für 2 Wochen (bei Pflegestufe II)?

    Ich wäre sehr dankbar für Antworten und hoffe, dass unser Urlaub jetzt nicht doch wieder abgesagt werden muss :-(

    Beste Grüße,
    Lilya


  • Re: Kurzzeitpflege?


    Hallo User,

    es werden im Bedarfsfall die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1470 € übernommen, d.h. es werden alle pflegebedingten Kosten übernommen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen.

    Leistungsgründe könnenwie in Ihrem Fall Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit sein, was bedeutet dass die Kurzzeitpflege keine selbständige Leistung der Pflegeversicherung ist, sondern eine zusätzliche Leistung bei bestehender häuslicher Pflege. Kurzzeitpflege ist gegenüber der teilstationären Pflege nachrangig, das heißt die Pflegekasse kann im Einzelfall durch den MDK prüfen lassen, ob teilstationäre Pflege ausreicht, um den Pflegebedarf zu decken.

    Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege“ durch eine Ersatzkraft möglich. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen „an der Pflege gehindert ist“. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist. Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 4 Wochen und ab 1. Juli 2008 bis zu einem Höchstbetrag von 1470 € übernommen. Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst handeln.

    Während der Dauer des Bezugs der Verhinderungspflege ruht der Bezug von Pflegegeld. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird Pflegegeld gezahlt.

    Ihre Pflegekassen kann Ihnen genau sagen was für Ihre Zeit am besten wäre, ebenfalls kann Ihnen eine Seniorenberatung weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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    • Re: Kurzzeitpflege?


      Hallo
      ich hoffe meine Antwort kommt nicht zu spät, ich bin in der Ausbildung zur Altenpflegerin in Luxemburg. Bei uns gibt es in verschiedenen Alten-, Pflegehäusern Ferienbetten. Hier könnte Ihr Vater auch Kontakte zu anderen Betroffenen mit gleichen oder ähnlichen Problemen kennenlernen und sich austauschen.
      Myriam

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