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Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV

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  • Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV

    Hallo zusammen!

    Kann mir jemand sagen / schreiben, ob eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung auch wiederum nur von einem Notar aktualisiert werden kann? Ich kann mir dies ehrlich gesagt nicht vorstellen, habe dies aber von einer Beraterin gehört und will hierbei auf Nummer sichergehen.
    Bisher nahm ich an, dass es reicht, wenn mein einer notariell beglaubigten Urkunde bspw. ein handschriftliches Blatt beifügt ("Hiermit bestätige ich XY, dass mein vom YX geäußerter Wille weiterhin besteht", o.ä.). Liege ich damit so falsch? Ich konnte da keine genaue, besser: gar keine, Richtlinie finden...

    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße,

    Maximilian.


  • Re: Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV


    Hallo Maximilian,

    auch eine beglaubigte Vollmacht/Patientenverfügung ist leider zeitlich beschränkt ( ich glaube 5 Jahre ).
    Ein handschriftliches Blatt, welches die damalige Verfügung als weiterhin zu bestehend gilt, reicht leider nicht aus! Da hat Deine Beraterin völlig recht.

    Ich würde an Deiner Stelle zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort eine aussagekräftige Info einholen, denn auf DIESE kannst Du Dich dann verlassen und weitere Schritte unternehmen.

    Viel Glück und LG
    Rolle

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    • Re: Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV


      Hallo Maximilian,

      hier einige Grundlagen der Patientenvorsorge.

      Vollmacht:
      Sie hinterlegen die Vollmacht z. B. bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder bei einer Vertrauensperson. Dem Bevollmächtigten sowie dem Vollmachtgeber muss eine Kopie der Urkunde zur Verfügung stehen – mit dem Hinweis, wo sich das Original befindet.

      Die Vorsorgevollmacht ist ab Datum gültig, kann aber zu jederzeit widerrufen werden. Sie muss Ort, Datum und die Unterschrift mit Vor- und Zunamen enthalten.

      Die Daten der Vorsorgevollmacht können auch gegen eine geringe Gebühr in der zentralen Datenbank der Bundesnotarkammer registriert werden.

      Idealerweise kombinieren Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung


      Betreuungsverfügung:
      Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst werden, es können auch Vordrucke verwendet werden, die entsprechend an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

      Nicht fehlen dürfen: Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift!
      Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt geschäftsfähig waren.
      Spätestens alle zwei Jahre erneuern: Unterschrift, Bestätigung des Arztes, Ort und Datum.
      Sie brauchen keine notarielle Beglaubigung der Betreuungsverfügung.

      Am besten Sie kombinieren die Betreuungsverfügung mit der Patientenverfügung.

      Patientenverfügung:
      Um Unklarheiten zu vermeiden, ist folgendes zu beachten:
      Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Hausarzt, bevor sie eine Patientenverfügung verfassen.

      Wie bereits gesagt: Am besten kombinieren Sie eine Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung. Der in Ihrer Betreuungsverfügung eingesetzte Angehörige muss Ihre Einstellungen und Wünsche kennen, damit er bei Bedarf eine Entscheidung in Ihrem Sinne treffen kann.

      Auch hier ist es wichtig, Datum und Unterschrift mit Bestätigung des Arztes alle zwei Jahre zu aktualisieren.

      Der Hausarzt muss bestätigen, dass Sie geschäftstüchtig sind.

      Sie können auch Vordrucke verwenden, die Sie entsprechend auf Ihre Wünsche anpassen. Eine notarielle Beglaubigung der Betreuungsverfügung ist nicht erforderlich.

      Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

      L.G.
      GinaM

      Kommentar


      • Re: Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV


        Lieber Rolle,
        liebe GinaM,

        danke erst einmal für die Antworten.

        "Amtsgericht" war ein guter Einfall - doch leider, leider wenig ergiebig. Ich habe heute früh angerufen wurde an eine der ansässigen Notar-Stellen weitergeleitet und bekam zu hören, dass JEDE Vollmacht und auch JEDE Aktualisierung einer Vollmacht immer (!) die Beglaubigung eines Notars benötigt. Auf meine Nachfrage, dass ich dies zum ersten Mal höre und ich mich dann doch frage weshalb man sich aus dem Netz Vordrucke, etc. runterladen kam, wurde mir nur ein "doch, doch, das stimmt schon" geantwortet und, ob ich nicht direkt einen Termin ausmachen will. Ich habe dankend abgelehnt. M.E. gibt es da keinen neuen Beschluss- oder hat jemand etwas davon gehört??? -, dass nun wirklich alle VVs die notarielle Beglaubigung benötigen. Im Gespräch ist es, aber eben nur im Gespräch...
        So weit ich danach von anderer Stelle erfahren habe kann man eine notariell beglaubigte VV auf drei Arten aktualisieren:
        1) Man macht es beim Notar. (Was aber nicht zwingend notwenig sei.)
        2) Man fügt handschriftlich (bspw. auf die letzte Seite) an, dass der Wille fortbesteht.
        3) Man legt ein Blatt mit dieser erneuten Willensbekundung bei.
        Viel schlauer bin ich nun leider immer noch nicht - da ich eben nicht weiß, wie ich eine 100%ige (wenn überhaupt möglich...:-)) Sicherheit in diesem Fall bekommen kann...
        Danke aber nochmal für den Hinweis bzgl. des AG!

        Nun noch kurz eine Anmerkung zu den Ausführungen zu der VV / PV / BV:

        "Vollmacht:
        Sie hinterlegen die Vollmacht z. B. bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder bei einer Vertrauensperson. Dem Bevollmächtigten sowie dem Vollmachtgeber muss eine Kopie der Urkunde zur Verfügung stehen – mit dem Hinweis, wo sich das Original befindet."

        --> M. E. muss eine Kopie / Ausfertigung dem Bevollmächtigten nicht unbedingt ausgehändigt bzw. zur Verfügung gestellt werden - man kann es machen. Dies ist erst dann der Fall, wenn die VV wirklich benötigt wird, d.h. wenn ich als Vollmachtgeber geschäftsunfähig werde in dem Sinne, wie ich es davor dann in der VV beschreiben hatte. D.h. es reicht, wenn ich eine VV schreibe und zu meinem Bevollmächtigten sage: "Meine VV liegt in meinem Nachtisch, falls etwas passiert weißt Du das."
        Es gibt da noch weitere Möglichkeiten die VV zu verwahren. Eine gute Ausführung dazu bietet das Heft der bayr. Justiz (Febr. 2008) auf:
        http://www.verwaltung.bayern.de/Anla...itundAlter.pdf

        Vielleicht weiß ja noch jemand etwas zu der Frage und der mögl. Durchführung bzgl.der Aktualisierung einer notariell beglaubigten Urkunde (VV/PV/BV)?

        Viele Grüße,

        Maximilian.

        Kommentar



        • Re: Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV


          Notariell beglaubigt muss eine Vorsorgevollmacht meines Wissens nicht zwingend sein. Ich weiß, dass ebenso diejenigen anerkannt wurden (und ich denke auch noch werden), die zwei unabhängige Zeugen unterzeichnet haben und wenn ein Arzt bestätigt, dass es unter geistiger Gesundheit abgefaßt wurde. Ein Testament ist ja so auch gültig (handgeschrieben).
          Vorsorgevollmachten kann man z.B. bei den Seniorengruppierungen der politischen Parteien bekommen, auch bei den Krankenkassen und beim Justizministerium des Bundes gibt es ebenfalls Mustervordrucke (kann man im Internet herunterladen). Dort gibt es auch juristische Hinweise, wie diese Vollmachten auch Gültigkeit erlangen und behalten. Wer zum Anwalt oder Notar geht, wird dort ebenfalls vorgefasste Vordrucke bekommen (die natürlich hier Geld kosten).
          Wer eine Vorsorgevollmacht ausfertigt, sollte allerdings auch vorsorglich seine Betreuer bestimmen, die dann auch Sorge dafür tragen, dass diese Vollmacht auch im Fall des Falles Berücksichtigung findet. Auch diese Vordrucke gibt es über die genannten Stellen. - Wichtig ist in jedem Fall, dass diese Personen auch eingeweiht sind und auch der Hausarzt von dieser Vorsorgevollmacht unterrichtet ist (evtl. bei ihm eine beglaubigte Kopie hinterlegen).

          Kommentar


          • Re: Aktualisierung der Vorsorgevollmacht / PV


            Hallo MaximilianK

            es gibt rechtlich wirklich keine Verpflichtung eine Vorsorgevollmacht regelmäßg von einem Notar erneuern zu lassen. Sinnvoll wäre das nur, sofern sich Änderungen ergeben.
            Eine Vorsorgevollmacht muss ja gar nicht zwingend bei einem Notar abgeschlossen werden. Es ist jedoch unbedingt anzuraten, gerade wenn z.B. Immobiiengeschäfte oder vermögensrechtliche Dinge anhängig sind, damit die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden wird.

            Gut ist es tatsächlich, wenn man bei der Unterschrift einen Zeugen hat, der die Geschäftsfähigkeit versichern kann ( denn das ist ja der Dreh- und Angelpunkt), wie z.B. den Hausarzt.

            Das Wichtigste ist, dass man eine Person seines Vertrauens in der Vorsorgevollmacht einsetzt.

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