Startseite > Foren > Forum Zahnmedizin > Wieviel Jahre Garantie haben Kronen
Die Gewählleistung beträgt bei gesetzlich versicherten Patienten 2 JAhre, Herr Buch, es sei denn ein behandlungsfehler wird nachgewiesen. Dass Keramik von einer Krone abplatzt ist in der Regel kein Fehler des Zahnarztes oder Zahntechnikers (es sei denn es passiert aufgrund eines Materialfehlers unmittelbar nach dem Einsetzen), sondern schlicht und einfach Pech.
Herzliche Grüße
Osswald
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| Datum/Zeit | von Autor | Thema |
|---|---|---|
| 20.03.04 18:47 | Buch | |
| 21.03.04 16:40 | Dr. Dr. Rüdiger Osswald |
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