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Forum: Zahnmedizin

Eröffnungsbeitrag des Themas:

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  • (201 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

Hallo liebe Experten,


mein Zahnarzt hat mir gesagt, dass die Krankenkasse meine Paradontitis Therapie nur unter der Bedingung zahlt, dass ich meine 4 Weisheitszähne entfernen lasse.


Meine Weisheitszähne sind alle ausgewachsen und alle vorhanden/ haben Platz genug. Ein Weisheitszahn ist schräg gegen Nr. 7 geneigt.


Er begründet seine Aussage damit, dass an den Weisheitszähnen schwer gereinigt werden kann.


Meine Taschentiefe ist an vielen Stellen bei 4 mm. An einer Stelle sogar 5 mm (jedoch nicht am Weisheitszahn).


Ich scheue die Risiken des Zähneziehens und möchte die Paradontitis-Behandlung gerne so durchführen lassen.


Ist es Rechtens mich zum Ziehen der Weisheitszähne zu "zwingen"?


Vielen Dank schon mal!


Freundliche Grüße
Thaddi

Antworten zu diesem Thema:

Titel
Autor
Datum
  • (92 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

Inzwischen habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und erfahren, dass der Zahnarzt mir eiskalt ins Gesicht gelogen hat.


Es stimmt nicht, dass die Krankenkasse meine Therapie verweigert, wenn ich mir die Weisheitszähne nicht ziehen lasse.


Die Therapie ist für alle Zähne genehmigt.


Ich bin wirklich enttäuscht, dass man so mit Patienten umgeht und mit Lügen Druck ausübt um Geld zu verdienen.

  • (90 mal gelesen)
  • Status: Experte

Hallo,


Sie reagieren etwas übereilt...


Die Weisheitszahnentfernung kann aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll sein. Das kann sogar soweit führen, dass im Falle einer Nichtentfernung der ZA die Behandlung ablehnen sollte (wir ZÄ haben bürokratische Richtlinien für die Behandlungsdurchführung), weil der Erfolg der Behandlung gefährdet ist. Dass die KK bei der Formulierung 'bezahlt nicht, wenn die Weisheitszähne nicht entfernt werden' so reagiert, ist klar, weil es so nicht stimmt. Am anderen Ende der Leitung sitzt ein Bürohengst, der sich mit dem Fachlichen gar nicht auskennt.. Aber fragen Sie nochmal bei der KK nach, ob Sie erstatten, wenn der Arzt den Erfolg der Behandlung aus Grund XY gefährdet sieht. Wenn Sie am Telefon ein 'ja' bekommen, lassen Sie sich das schriftlich geben. Spätestens dann wird zurückgerudert.


Die Formulierung, die der Kollege gebraucht hat, ist in sofern nicht ganz falsch. Aber der Ton macht die Musik und da hat er schräg gespielt.


Und nebenbei - bei dem, was die gesetzliche Versicherung für eine Zahnfleischbehandlung erstattet, ist es bestimmt nicht wegen des Geldverdienens gemacht worden.


Gruß Peter Schmitz-Hüser

  • (65 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

Hallo Herr Schmitz-Hüser,


vielen Dank für Ihre Nachricht.


Sein Angebot war so, entweder ich lasse mir die 4 Weisheitszähne ziehen, oder die Krankenkasse zahlt nicht.
Als ich gesagt habe, dass meine 4 gesunden Weisheitszähne nicht ziehen lassen möchte, antwortete er, dass ich dann nur die Wahl habe die Paradontitis-Therapie selbst zu zahlen, oder nichts zu machen.


Er hat nie davon gesprochen, dass er sich weigern würde die Therapie zu machen, sondern nur, dass ich sie dann selber zahlen müsste.
Jedoch hat mein Zahnarzt den Antrag auf Kostengenehmigung durch meine Krankenkasse schon gestellt und dieser ist von meiner Krankenkasse auch schon bewilligt worden.


In Punkto Geldverdienen geht es also nicht um die Reinigung der Zahnfleischtaschen. Die zahlt entweder die Krankenkasse oder ich selber. Was ich jedoch nicht für sinnvoll halte, da die Therapie schon von der Krankenkasse genehmigt ist.
Sondern es geht um das Ziehen von 4 Zähnen an dem er zusätzlich verdienen wollte.
Oder er hat es ja nur gut gemeint und wollte mir was Gutes tun indem er mir die Entscheidung meine Zähne zu ziehen durch eine Lüge erleichtert.


Viele Grüße
Thaddi

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