Startseite > Foren > Forum Zahnmedizin > Bleaching / Risken
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Rubrik "Bleaching" werden als zu berücksichtigende Risken u.a. "unbehandelte Karieserkrankungen" angeführt.
Wann ist nun eine Karieserkrankung unbehandelt, und wie ist das Risiko in meinem speziellen Fall (Karies vom Zahnarzt erkannt => Elmex Zahngel) zu beurteilen.
MfG, Friedrich
Eine Karies ist unbehandelt, wenn gar nichts gemacht wird, um sie auszuheilen, Friedrich.
In Ihrem Fall (die Karies ist wahrscheinlich sehr, sehr klein, bzw. eine Vorstufe, z.B. gerade im Röntgenbild erkennbare Entkalkung) wird ja versucht, sie druch Fluoridierung auszuheilen, bzw. die Entkalkung zu remineralisieren. Sie wird also behandelt und sicher auch regelmäßig kontrolliert.
Herzliche Grüße
Osswald
*****
[In diesem Beitrag verstoßen Inhalte gegen die Nutzungsbedingungen. Die Inhalte wurden daher unkenntlich gemacht.]
| Datum/Zeit | von Autor | Thema |
|---|---|---|
| 04.06.03 15:12 | Friedrich | |
| 04.06.03 22:08 | Dr. Dr. Rüdiger Osswald |
Erfahren Sie im Ratgeber mehr über Zahnmedizin und das Thema Zahnpflege und Vorbeugung. mehr ...
Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.