Startseite > Foren > Forum Zahnmedizin > Abrechnungssätze
Hallo an die Experten hier,
ich habe von meinem ZA einen KV für eine Zahnbehandlung bekommen, hier wird für manche Leistungen der sage und schreibe 5 fache Satz angegeben.
Ist das noch legitim, bisher dachte ich der 3,5 fache Satz wäre der Höchtssatz?
Vielen Dank für eine Aufklärung.
Hallo,
es gibt keinen Höchstsatz in der Geührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Das Überschreiten des 3,5-fachen Satzes erfordert lediglich einen weiteren bürokratischen Schritt.
Da die GOZ von 1988 ist und in den letzten 23 Jahren einiges an Fortschritt stattgefunden hat, gibt es Behandlungsschritte (typischerweise aus den Bereichen Wurzelbehandlung und Zahnersatz), bei denen ein Zahnarzt aufwendige Behandlungen nur durchführen kann, wenn er die Gebührenziffer - die er nehmen muss (!) - entsprechend steigert.
Was und wieso genau, kann Ihnen die Praxis erklären.
Gruß Peter Schmitz-Hüser
| Datum/Zeit | von Autor | Thema |
|---|---|---|
| 02.12.11 17:07 | Infinityangel | |
| 04.12.11 12:44 | P. Schmitz-Hüser |
Erfahren Sie im Ratgeber mehr über Zahnmedizin und das Thema Zahnpflege und Vorbeugung. mehr ...
Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.