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Forum: Zahnmedizin

Eröffnungsbeitrag des Themas:

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Hallo an die Experten hier,


ich habe von meinem ZA einen KV für eine Zahnbehandlung bekommen, hier wird für manche Leistungen der sage und schreibe 5 fache Satz angegeben.
Ist das noch legitim, bisher dachte ich der 3,5 fache Satz wäre der Höchtssatz?


Vielen Dank für eine Aufklärung.

Antworten zu diesem Thema:

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  • (11 mal gelesen)
  • Status: Experte

Hallo,


es gibt keinen Höchstsatz in der Geührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Das Überschreiten des 3,5-fachen Satzes erfordert lediglich einen weiteren bürokratischen Schritt.


Da die GOZ von 1988 ist und in den letzten 23 Jahren einiges an Fortschritt stattgefunden hat, gibt es Behandlungsschritte (typischerweise aus den Bereichen Wurzelbehandlung und Zahnersatz), bei denen ein Zahnarzt aufwendige Behandlungen nur durchführen kann, wenn er die Gebührenziffer - die er nehmen muss (!) - entsprechend steigert.


Was und wieso genau, kann Ihnen die Praxis erklären.


Gruß Peter Schmitz-Hüser

Datum/Zeit von Autor Thema
02.12.11 17:07 InfinityangelAbrechnungssätze
04.12.11 12:44 P. Schmitz-HüserRe: Abrechnungssätze
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