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Forum: Schwangerschaft & Geburt

Eröffnungsbeitrag des Themas:

Titel
Autor
Datum
(1049 mal gelesen)
Status: Med-Junior SternStern

Hallo,


ich bin von Beruf Erziehrin und in der 11 Woche schwanger.
Dies habe ich meiner Chefin mitgeteilt und wurde letzte Woche gleich zum Betriebsarzt geschickt, dort wurde mir Blut abgenommen. Heute habe ich das Ergebnis per Post bekommen.


Bis auf Ringelrötel und noch eine Sache Zy.... habe ich ausreichende Immunität.


Aber was bedeutet das jetzt für mich genau.... bis ich erfahre das ein Kind z.B. Ringelrötel hat, kann ich doch schon längs angesteckt worden sein???


Wie kann ich mich und vor allem mein Baby schützen?

Antworten zu diesem Thema:

Titel
Autor
Datum
Annette Mittmann
(535 mal gelesen)
Status: Experte

Hallo Sternenlicht,
Ringelröteln sind eine seltene Kinderkrankheit.
Wie häufig in Ihrem Berufsleben erkrankten Kinder in Ihrer direkten Umgebung?
Nichts desto trotz:
die einzige Maßnahme, um eine Ansteckung an Ringelröteln zu vermeiden, ist sich der Gefahr einer Ansteckung nicht auszusetzen.
Dies bedeutet, den Kontakt mit Menschen, die an Ringelröteln erkrankt sind meiden.


Erzieherinnen, die engen Kontakt mit Kindern haben und keine Immunität gegen Ringelröteln aufweisen, können sich während der SS von der Arbeit freistellen lassen.
Viele Grüße
Annette Mittmann

(338 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

hallo sternenlicht,


bitte siehe auch die mail die magoo an mich schrieb!


sie ist auch erzieherin und seit dem tag der feststellung der ss von der arbeit befreit. sie hat ein regelrechtes arbeitsverbot. nimm das bitte nicht auf die leichte schulter.


liebe grüße mausi 26

(341 mal gelesen)
Status: Med-Insider SternSternStern

Hi also das stimmt.Ich bin auch Erzieherin und musste nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft zum Arbeitsmediziner.Dort musst du hin. Die haben meine Immunitäten geprüft und ich hatte keine bei Ringelröteln und Zytomegalie(nicht zu unterschätzen).Der Arbeitsmediziner hat vom Tag der Blutabnahme direkt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen und dies meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.Nach einer Woche waren alle Ergebnisse da und ich habe dann ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen.Das bedeutet du bist von der Arbeit freigestellt , bekommst aber trotzdem dein normales Gehalt bis zum Mutterschaftsgeld.Eigentlich ist dein Arbeitgeber verpflichtet dich zum Arbeitsmediziner zu schicken.Tut er dies nicht mach dir dort selbst einen Termin.

Datum/Zeit von Autor Thema
26.01.08 18:33 Sternenlicht Keine ausreichende Immunität
27.01.08 10:35 Annette Mittmann Re: Keine ausreichende Immunität
27.01.08 17:29 mausi26 Re: Keine ausreichende Immunität
29.01.08 15:15 Magoo Re: Keine ausreichende Immunität
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