Startseite > Foren > Forum Altenpflege & Krankenpflege > Kein Heimplatz! Häusl. Plege verweigerbar?
Liebe Foren-Mitglieder,
ich wende mich an Euch, weil die Familie nicht mehr weiter weiß. Sie muss aufgrund einer Notsituation schnell handeln und weiß nicht was als nächstes zu tun ist, bzw. welche Möglichkeiten sie haben.
Es geht um folgende familiäre Situation:
Ehefrau:
- über 70 Jahre, Pflegestufe 2, multimorbide, blind, Zucker, 120 kg schwer, im Rollstuhl
- durch Notfall aktuell in Intensivbehandlung, wird jedoch demnächst entlassen (möglicherweise mit Pflegestufe 3)
Ehemann:
- ebenfalls 70 Jahre, pflegt seine Frau seit 2003 in einer kleinen 50 qm Wohnung, die nicht behindertengerecht ist
- ist gesundheitlich und psychisch angeschlagen und aufgrund des hohen Alters kaum noch in der Lage selbst mit Hilfe die Pflege der 120 kg schweren Frau in der eigenen Wohnung zu übernehmen
Kinder:
- Sohn (40 Jahre, Vollzeitbeschäftigt mit Kind), Tochter (30 Jahre, Studentin, 250km entfernt) - können Pflege nicht übernehmen
Problem:
Eine Hilfestellung durch einen Pflegedienst in der Wohnung kommt für die Familie wegen des angeschlagenen Mannes nicht in Frage!
--> Heimplatz benötigt.
--> Alle Heime im Landkreis sind belegt (Wartelisten!)
--> Örtliche Krankenkasse verweist lediglich auf Pflegedienste, die in die Wohnung kommen können, aber für die Familie nicht akzeptabel sind.
Es entstehen deshalb für die Familie folgende Fragen:
- Kann die Familie vermeiden, dass die Ehefrau dem Ehemann nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zwangsweise in die Wohnung zur weiteren Pflege gestellt wird?
- Wie muss die Familie hier vorgehen / an wen kann Sie sich am besten wenden?
- Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass Pflege in der Wohnung grundsätzlich abgelehnt werden kann? (Welches Gesetz? / Urteil)
Wir würden uns sehr über Antworten freuen.
Vielen Dank.
Es wird in diesem Fall wohl auf eine der beiden Optionen herauslaufen:
a) Pflegeheim in Nachbarlandkreisen oder weiter entfernt suchen
b) ambulanter Pflegedienst/häusliche Pflege
[c) Umbau in eine behindertengerechte Wohnung]
Ich würde mich an Iher Stelle an unabhängige Beratungsstellen wenden und mich informieren, wie z.B. komunale Pflegestationen.
...ich nehme mal an das Thema hat sich in der Zwischenzeit irgendiwe (hoffentlich gut) gelöst....
Warum hat denn niemand einen Kurzzeit-Pflegeplatz in Betracht gezogen?
Den kann man bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen, und somit ein bißchen Zeit schinden....
| Datum/Zeit | von Autor | Thema |
|---|---|---|
| 10.09.11 16:06 | zeitlos123 | |
| 14.10.11 16:36 | pflegede | |
| 16.01.12 15:08 | Galadriel73 |
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