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Forum: Altenpflege & Krankenpflege

Eröffnungsbeitrag des Themas:

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  • (285 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

Hallo!!
Hätte eine Frage,es geht um Kurzzeitpflege.
Meine Mutter 78 Jahre hat sich am 2.November den Oberarm gebrochen und anschließend in der Klinik einen leichten Infakt bekommen.


Nach vier Wochen musste sie die Klink verlassen da man aus medizinischer Sicht alles nötige getan hatte. Nach vier Wochen im KH-Bett konnte sie auch nicht mehr laufen!


Da sie aber auf einen Rollator angewiesen war und wegen dem Oberarmbruch diesen nicht belasten kann/darf haben wir ihr einen Kurzzeitpflegeplatz besorgt.(Stufe 1) (Die Reha wurde von der AOK abgelehnt)


Bis 28.Dezember wir sie in der Kurzezeitpflege bleiben können.
Da wir aber alle Berufstätig sind und ihre Pflege nicht gewährleisten können ist eine Unterbringung zuhause im Augenblick nicht möglich.
Da sie sich in den letzten Wochen ihr Allgemeinzustand stark verbessert hat hoffen wir darauf sie wieder zum Ende Januar 2011 mit nach Hause nehmen zu können. (mit Mobilem Dienst und Hausnotruf).

Mit Rollator kann sie wieder gut 100 m laufen, allerdings klappt es mit dem Aufstehen noch nicht :-(.


Nun meine Frage lt. Gesetz müsste es doch möglich sein ab Januar noch einmal 4 Wochen Kurzeitpflege genehmigt zu bekommen. Da die ersten 4 Wochen ja für das ablaufende Kalederjahr 2010 zählen. Die Tage zwischen dem 29 -31´.12 würden wir selbst tragen.


Kann mir jemand sagen ob dies korrekt / möglich ist und wie ich jetzt vorgehen muss?


Der Arzt meiner Mutter würde ebenfalls gerne helfen da er der Meinung ist das sich der Zustand meiner Mutter weiter verbessern wird und eigenlich nicht auf Dauer in ein Altenheim/Pflegeheim gehört.

Antworten zu diesem Thema:

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  • (80 mal gelesen)
  • Status: Med-Junior SternStern

Prinzipiell ist das Kalenderjahr der Bezug - aber nie zweimal aufgrund eines gleichen Grundes - also Krankenhausaufenthalt und daran schließt sich ein einmaliger Kurzzeitpflegeaufenthalt an. Zweimal nacheinander geht nicht.
Dafür gibt es die weitere Möglichkeit: die Verhinderungspflege innocent smiley - gleiches Geld, gleiche Zeit - setzt aber 6 Monate eine Pflegestufe voraus.
Man kann die Verhandlungsposition verbessern in dem man den Einzug in ein Pflegeheim "androht" - das wird viel teurer. Dann zieht das Argument "ambulant vor stationär".
Alles klar ?
Rechtsberatung geht hier leider nicht!


Viele Grüße
lohmar1

  • (72 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

Danke für ihre Antwort. Ich hatte bei der Genehmigung der Kurzzeitpflege keine Probleme (2 Tage) allerdings war es sehr hilfreich eine Dauerpflege der Krankenkasse in Aussicht zu stellen.


VG Peter

  • (74 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

du kannst im anschluß andie kurzzeit noch eine 4-wöchentliche pflege dazu beantragen,weiß nicht mehr genau Erschwernispflege oder so ähnlich, wird ebenso von krankenkasse übernommen.das heim oder krankenkasse müßte dir in dieser hinsicht eigentlich konkrete auskunft geben. desweiteren zählt die zeit immer jährlich und egal ob sie nur 2 wochen in kurzzeit ist und später vielleicht nochmal geht, es zählt immer für das ganze jahr. erkundige dich aber nochmal wegen erschwernis-oder verhinderungspflege. muß in regelfall nach 4 wochen kurzzeit nochmals 4 wochen gehen

Datum/Zeit von Autor Thema
19.12.10 12:56 peter69Frage zur Kurzeitpflege
20.12.10 18:34 lohmar1Re: Frage zur Kurzeitpflege
24.12.10 12:51 peter69Re: Frage zur Kurzeitpflege
25.12.10 20:41 labelRe: Frage zur Kurzeitpflege
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