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Forum: Kinderentwicklung & Elternsorgen

Eröffnungsbeitrag des Themas:

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(470 mal gelesen)
Status: Med-Senior SternSternSternStern

Hallo, ich habe da mal eine frage an euch?


wenn ich den vater, meines ungeborenen, nicht angebe, wie is das dann?


bekomme ich trotzdem irgendwelche leistungen??


seid mir nicht böse, ich möchte nicht hören, dass es besser ist! diese entscheidung habe ich ja noch nicht getroffen, nur würde mich interessieren, was es für finanzielle hintergründe hätte???


danke schonmal im vorraus, dani

Antworten zu diesem Thema:

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Autor
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(228 mal gelesen)
Status: Med-Senior SternSternSternStern

hallo dani


natürlich mußt du den vater nicht angeben aber man wird dich ziemlich in den mangel nehmen das du es doch tust.
enn du dem standhälst und dich weigerst und einen guten grund angibst warum du es nicht tust,bekommst du unterhaltsvorschuß vom jugendamt.das ist der mindestsatz,der dir vom gesetz zusteht.
das ganze bekommst du bis dein kind max 12 jahre alt ist.


ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


alles gute Jade

(216 mal gelesen)
Status: Med-Senior SternSternSternStern

liebe jade!


danke für deine antwort!!!


ich denke ich werde ihn angeben!! wollte nur mal wissen, was is wenn nicht!


lg, dani

(144 mal gelesen)
Status: Med-Junior SternStern

Auch wenn du den Vater angibst, und er nicht zahlen will oder kann, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.


Allerdings gibt es den maximal 6 Jahre insgesamt bis das Kind höchstens 12 Jahre alt ist.


Beispiel: von 0 - 6, von 3 - 9, von 9 - 12, von 11 - 12.


(Davon abgesehen, gibt es noch das Elterngeld - das würde ich auf jeden Fall mitnehmen.)


Wenn du den Vater nicht angeben willst, dann müsstest du sagen, du kennst den Vater nicht. Aber da hat man nicht den besten Ruf beim Jugendamt.


Solltest du wichtige nachvollziehbare Gründe haben, dass der Vater keinen Kontakt zum Kind haben soll, dann kannst du das ja mit dem Jugendamt besprechen.


Kleiner Tipp: gehe auf das Jugendamt zu, wenn es irgendwelche Probleme geben sollte. Das kommt besser an, als wenn du den Kopf in den Sand steckst und das Jugendamt plötzlich vor der Türe steht!


ich selber bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Meine Erfahrungen habe ich seit der Geburt meiner 6jährigen Tochter sammeln können.


Gruß

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