Startseite > Foren > Forum Kinderentwicklung & Elternsorgen > Borderline - Ich habe ANgst um meine Kinder
Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet, falls nicht, so möge ein Mdo den Beitrag bitte ins passendere Forum schieben.
Warum wende ich mich an dieses Forum?
Nun, ich war ca. 8 1/2 Jahre mit einer Frau zusammen, die meiner Meinung nach an einer schweren Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet. Ich habe mit dieser Frau 2 Kinder, und vor ca. 5 Monaten hat sie mich nun von einem auf den anderen tag, ohne jede Erklärung vor die Tür gesetzt. Seitdem ist dann leider ein sehr schmutziger Kampf um die Kinder entfacht. Sie ließ mich die Kinder nicht mehr sehen, erst als eine vorläufige gerichtliche Umgangsregelung da war konnte ich meine Kinder wieder sehen. Allerdings zur Zeit nur einmal die WOche, da die Mutter, obwohl beide Kinder vor Gericht gesagt haben sie würden gerne mehr Zeit mit mir verbringen, auf ein kindespsychologisches Gutachten haben wollte, bevor eine Wochenend- und Ferienregelung festgelegt wird. Sie behauptet der Umgang der Kinder mit mir wäre schädlich für die Kinder. Dabei merke ich wie sehr meine Kinder, (5 Jahre und 2 1/2 Jahre) darunter leiden, dass sie mich so wenig sehen dürfen. Die Mutter führt mittlerweile in allen Bereichen meines Lebens eine regelrechte Hetzkampagne gegen mich. Damit komme ich eigenltich klar. Aber ich komme nicht mit dem Zustand meiner Kinder klar. Ich mache mir sehr große Sorgen um meine Kinder, die zum einen unter dem Verhalten der Mutter sehr leiden, zum anderen mache ich mir Sorgen, dass die Mutter ihre Borderline-Persönlichkeitsstörung auf die Kinder übertragen könnte, da ich gelesen habe, dass diese Krankheit sehr oft durch Eltern-Kind-Kontakt von Generation zu Generation "vererbt" wird.
Da das psychologische Gutachten der Kinder nun bald abgeschlossen sein dürfte und damit das Umgangsverfahren sich dem Ende nähert habe ich daher einige Fragen zu der Borderline-Persönlichkeitsstörung. Ich habe mich bereits seit JAhren sehr intensiv damit beschäftigt, da ich meine damaligen LEbensgefährtin eigentlich immer helfen wollte, diese Krankheit in den Griff zu bekommen. Allerdings hat sie bis heute jede Therapie abgelehnt und mich wenn ich ihr helfen wollte und mit ihr darüber geredt habe meist noch angegriffen. Sie ist auch heute noch der MEinung sie sei nicht krank, und das obwohl sie in der Vergangenheit ständig mit Problemen wie Magersucht/Bulemie, Arme aufschlitzen, Schwarz-Weiß-Denken, änglstliche Persönlichkeitsstörung bis hin zu Wahnvorstellungen zu kämpfen hatte und dies bis heute hat.
Ich werde daher im Anschluss an das Umgangsverfahren ein Sorgerechtsverfahren einleiten (wenn auch mit denkbar schlechten KArten als Vater von nichtehelichen Kindern, aber ich denke ich bin das meinen Kindern schuldig.) In diesem Verfahren werde ich natürlich ein psychologisches Gutachten der Mutter verlangen. Meine Frage lautet nun, kann eine Borderline-Betroffe, wenn sie weiß ein Psychologe untersucht sie genau auf die Symptome, die ich im Antrag ja beschreiben werde, eine solche Krankheit verbergen? KAnn sie den Psychologen täuschen? Oder ist davon auszugehen, dass der Psychologe auf jeden Fall erkennen wird, das mit ihr etwas nicht stimmt?
Vielen Dank für eure Antworten.
hallo Axel
ich habe mit großer freude gelesen dass du mir geantwortet hast,,
weisst du ich denke du bist so nach dem was du schreibst ein sehr vernünftiger mensch,,dass was du geschrieben hast mit den vorwürfen gegen dich und deine mutter finde ich echt hart von deiner ex und wie ich daraus erkennen kann ist auch ihr verhalten überhaupt nicht zum wohle der kinder und mit solchen sachen schmeisst man überhaupt nicht wahllos herum ich finde das abartig,
ich kann dazu nur sagen sicherlich läuft ein sorgerechtsstreit nicht immer normal ab und es fallen schlimme vorwürfe aber ich denke da hat sie dem ganzen echt die krone aufgesetzt.
kannst du eigentlich noch normal mit ihr komunizieren?? hast du denn jezt schon einen anwalt??
(obwohl ich ihre vorwürfe absolut verurteile)denke ich sie fühlt sich sehr angefgriffen , weisst du dass ein hauptproblem des borderliners darin liegt anst vor dem verlassenwerden zu haben und ich weiss es von mir dass es immer eine grundanst von mir war dass mir jemand meine kinder nimmt da es eben durch das verhalten von solchen menschen wie deiner ex oft zu vorurteilen kommt und man gerne abgestempelt wird,,ich weiss nicht wie eure beziehung war ob die krankheit ein thema war oder totgeschwiegen und hingenommen wurde,,weisst du ich bin ein mensch der sehr offen mit dem thema umgeht weil ich dadurch auch meine kinder schütze ich war eine mutter die sich genau überlegt hat kann ich mein kind großziehen oder nicht,, ich denke du solltest jetzt mal eine beratungsstelle aufsuchen denn ich denke dass du auch schon ganz angegriffen bist es gibt auch beratung für(ex)angehörige,,,glaub mir das kann dir sehr viel helfen und die können dir auch viele tipps geben wie du dich weiter verhalten sollst,,ich weiss auch dass es in solchen fällen möglich ist der mutter auflagen zu machen z.b. therapie usw,,bitte setze dich mit einer beratungstelle in verbindung denn da findest du sicher hilfe es sollte aber eine sein die auch erfahrung mit borderlinern hat,,
ich würde mich freuen wieder von dir zu hören und wünsche dir weiterhin viel kraft deinen weg zu gehen,, vielleicht solltest du vernüftig sein denn die kinder brauchen und lieben euch beide,,ich meine damit nicht dass du deine kinder aufgeben sollst aber vielleicht den weg der vernunft einschlägst und nicht immer nur den des draufhauens im wörtlichen sinn denn vorwürfe bringen euch mit sicherheit nicht weiter
alles liebe und liebe grüße
vom mausal
Hallo mausal,
also zunächst einmal möchte ich sagen, dass wir nicht verheiratet waren. Sie hatte also das alleinige Sorgerecht. Das von mir eingeleitete Sorgerechtsverfahren, kam dann auch wirklich erst an einem Punkt, an dem ich einfach nicht mehr anders konnte, weil ich meine Kinder einfach in zu großer Gefahr sah und sehe.
Um mal einige deiner Fragen zu beantworten:
Kann ich mit ihr normal kommunizieren? Nein kann ich nicht. Ich versuche seit dem ersten Tag der Trennung (das ist jetzt ca. 16 Monate her) ein gemeinsames Gespräch mit ihr auf die Beine zu stellen. Ich habe es mit Hilfe des Jugendamtes versucht, mit Hilfe diverser Gutachter und zig-mal persönlich. Sie hat alles abgelehnt. Es ist mir im Prinzip überhaupt nicht möglich mit ihr zu kommunizieren. Telefon geht sie nicht ran. Die Tür wird mir nur geöffnet, wenn ich die Kinder abhole oder zurückbringe, allerdings bevor man dann auch nur ein Wort reden könnte, direkt wieder vor der Nase zugeknallt.
Einen Anwalt habe ich natürlich.
Was ihre psychischen Probleme angeht zunächst mal eins. Du sagst du bist diagnostizierte Borderlinerin. Sie ist das auch. Dnnoch liegen zwischen euch beiden Welten. Ich würde dich beleidigen, wenn ich euch beide trotz dieser Gemeinsamkeit in irgendeiner Form miteinander vergleichen würde. Deinen Beiträgen kann ich entnehmen, dass du eingesehen hast, dass du Hilfe brauchst, dass du mit Sicherheit auch Therapien gemacht hast. Sie war hierzu immer nur unter massivem externem Druck (hauptsächlich von mir) bereit. Ihre Krankheit hat unsere komplette Beziehung bestimmt. Sowohl die Höhen, die wir durchaus hatten, als auch die Tiefen wurden eigentlich immer nur von ihren Problemen geprägt. Was die Auflagen einer Theapie angeht, nun ja, ich bin der Meinung, dass eine aufgezwungene Psychotherapie von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist. Gerade bei psychiatrischen Krankheiten, glaube ich muss als erstes die Einsicht her. Wenn ich dann sehe wie sie in der Vergangenheit eine Therapie nach der anderen wieder abgebrochen hat, sehe ich eigentlich keine Chance mehr für sie. Was deine Aussage mit dem Weg der Vernunft angeht. Hm, sei mir nicht böse, aber ich habe sehr lange versucht diesen Weg zu gehen. Aber es hat nichts gebracht. Weil ich diesen Weg gegangen bin, habe ich wochenlang meine Kinder nicht zu Gesicht bekommen. Muss mir heute anhören, ich würde irgendwelche Leute umbringen wollen, hätte meine Kinder sexuell missbraucht, was, davon muss ich zumindest ausgehen, sie den Kindern sogar einzureden versucht, etc. Wie gesagt sehe ich für sie eigentlich keine Chance mehr, aber ich muss, will und werde alles versuchen, damit meine Kinder eine haben. Wenn ich auch nur den geringsten Anhaltspunkt dafür hätte, dass ich anders eine Lösung erreichen könnte, die die Gesundheit meiner Kinder sicherstellen würde, würde ich versuchen diesem Anhaltspunkt zu folgen. Aber es gibt bisher keinen. Daher bleibt mir leider keine andere Wahl.
Hallo Axel
Da mein Bruder geradd 1:1 das Gleiche durchmacht, was Du 2008 schreibst und schilderst, würde ich Dich gerne fragen, wie es bei Dir weiter (aus?) gegangen ist!?
Konntest Du Deine EX Borderline nachweisen und das Sorgerecht (ganz) für Dich einholen? Wenn ja, wie?
Wie geht es Dir und den Kindern (und Deoner EX?) heute?
Gibt es Dinge (allgemein oder vor Gericht), die Du empfehlen, oder von denen Du abraten würdest?
Vielen Dank, solltest Du Dir die Zeit nehmen, mir zu antworten.
Und auch sonst Danke, denn es tat uns sehr gut, Deinen Beitrag zu lesen und zu wissen, daß es auch andere mit (genau!) dem Problem gibt (ich hoffe jedoch "gab").
Schöne Grüße,
Nadja
Hallo Nadja,
zunächst einmal muss ich mitteilen, dass die Angelegenheit bei mir noch nicht beendet ist. Ich möchte daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht detailiert auf meinen Fall eingehen. Nur soviel, mittlerweile liegen Gutachten vor, die Belegen, dass ich mit allem was ich seit drei Jahren vorbringe recht hatte. Darüber hinaus sind die Aussichten für einen Vater von nichtehelichen Kindern spätestens seit dem 21.07.2010 erheblich gestiegen.
Ich gebe dir gerne ein paar Tips wie ihr vorgehen könnt. Ihr solltet allerdings beim Anstreben eines Verfahrens einen Anwalt hinzuziehen. Dies ist zwar in einem Sorgerechtsverfahren nicht verpflichtend vorgeschrieben, allerdings zu empfehlen.
Zunächst einmal solltet ihr nicht nur, und auch nicht zu sehr auf einer möglicherweise vorlegenden Persönlichkeitsstörung herumreiten. Es stellt sich generell die Frage in diesem Zusammenhang, ob diese Erkrankung ärztlich bereits diagnostiziert wurde. Wenn ja, sollte auf jeden Fall beantragt werden, dass die Mutter der Kinder ihre Krankenakten im Verfahren offenlegen soll. Ein Elternteil, der an einer Persönlichkeitsstörung leidet (insbesondere eine schwere Persönlichkeitsstörung, zu der die Borderline PS zählt.) stellt für sich genommen immer eine erhöhtes Risiko für die Kinder dar, da mittlerweile nachgewiesen ist, dass diese Kinder später häufiger ebenfalls mit psychischen Krankheiten zu tun haben. Noch einmal deutlich erhöht wird dieses Risiko bei alleinerziehenden Elternteilen mit (schweren) Persönlichkeitsstörungen. Zwar kann die Mutter der Kinder die Freigabe der Krankenakten verweigern, da diese durch ihre Persönlichkeitsrechte geschützt sind. Allerdings gibt es hier einige schöne Gesetze im FamFG, die wenn das Gericht sie auf den von euch gestellten Antrag hin auffordert Einsicht in die Krankenakten zu bekommen, dafür sorgen, dass eine Verweigerung zu ihren Lasten ausgelegt werden müsste. Dies sind die §27 FamFG, in welchem geregelt ist, dass die Beteiligten, bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken sollen und dass sie ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abgeben müssen. Selbstverständlich wird die Mutter alles leugnen. Wenn dein Lebensgefährte dann sagen kann, die war zu dem und dem Zeitpunkt bei dem Arzt oder in dem Krankenhaus in Behandlung ergibt sich hieraus eine verfahrensrelevante Situation in der die Parteien widersprüchlich aussagen, so dass das Gericht verpflichtet ist eine förmliche Beweisaufnahme zu dem Sachverhalt einzuleiten. (§30 FamFG) Es ist klar, dass es in einem solchen Fall nur eine Möglichkeit gäbe, den Sachverhalt tatsächlich aufzuklären. Dies wäre durch die Akteneinsicht. Sprich die Mutter der Kinder müsste ihre Krankenkasse und evtl. die genannten Ärzte von der Schweigepflicht befreien. Ein gutes Argument, wenn sie ihre Krankheit und ihre Therapien leugnet, diese aber ärztlich bereits diagnostiziert sind, ist, dass eine Schweigepflichtsentbindung, sollte sie die Wahrheit sagen, für sie weder Nachteile, noch einen tatsächlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen würde. Sollte sie sich jedoch weigern, ist dass im Prinzip ein unwiderlegbarer Beweis dafür, dass sie dem Gericht entscheidungsrelevante Tatsachen vorenthalten will. Das Gericht hat dann die Möglichkeit (und meiner Meinung nach auch die Pflicht) diese Fakten im Rahmen der "Freien Beweiswürdigung" (ich glaube § 37 FamFG) zu ihren Lasten auszulegen und davon auszugehen, dass ihr Vortrag schlicht und ergreifend "gelogen" ist. Soviel zunächst einmal dazu.
Noch einmal allerdings der Hinweis. Versteift euch nicht zu sehr auf diese Geschichte. Das BVerfG hat am 21.07.2010 eine Entschediung getroffen, die es Vätern nicht ehelicher Kinder leichter macht an die gemeinsame elterliche Sorge zu kommen, aber auch die alleinige elterliche Sorge zu erhalten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Wenn, wie du sagst, euer Fall wirklich annähernd mit meinem vergleichbar ist, empfehle ich euch dringend, Notizen über die unzähligen Verhaltensweisen der Mutter zu machen, die dem Kindeswohl zuwiderlaufen. (Umgangsvereitelungen, Anzeichen für Manipulationen und emotionale Misshandlung der Kinder, etc.) Gleichzeitig der Mutter aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit Gesprächsbereitschaft anbieten. (Schriftlich mit Nachweisen, evtl. unter Hinzuziehung Dritter wie z.B. Jugendamt). Je nachdem wie lange die Geschichte schon läuft, und falls es auch zu Entfremdungsbemühungen durch die Mutter kommt, sollte ein halbwegs guter Sachverständiger dies aufdecken können (Achtung, die halbwegs guten Gutachter sind sehr rar, ganz zu schweigen von den wirklich guten). Ihr solltet ein Gutachten, wenn es eurer Meinung nach die Tatsachen nicht korrekt widergibt, auf Herz und Nieren prüfen. Es ist generell immer schwierig ein Sachverständigengutachten anzugreifen, aber manche Gutachten, gerade im Familienrecht sind so schlecht, dass man die entsprechenden Gutachter selbst als psychologischer Laie mit Leichtigkeit im Gerichtssaal in der Luft zerreißen kann. Was der Richter letztenendes daraus macht, ist ungewiss. Denn leider gilt, gerade bei den Amtsgerichten, dasselbe, was auch über die Gutachter gilt, Qualität ist Mangelware. Erstinstanzliche Entscheidungen also, auch wenn sie negaitv ausgehen, nicht zu ernst nehmen. Familienrecht wird vor den Oberlandesgerichten gesprochen... (und oder vorm Bundesverfassungsgericht) nicht vor Amtsgerichten. Wobei ich auch durchaus schon das ein oder andere Urteil in den letzten Jahren gelesen habe, das von Richtern an Amtsgerichten kam und qualitativ sehr gut war. Aber ich habe den Eindruck, dass dies doch eher die Ausnahme ist. Mit qualitativ gute meine ich dabei nicht generell Entscheidungen gegen Mütter oder für Väter... sondern nachvollziehbar und im Interesse der Kinder.
Es ist insgesamt eine belastende und langwierige Angelegenheit. Ich wünsche euch den langen Atem, den ihr braucht, und wenn dem so ist wie du schilderst, dass die Kinder schnellst möglich aus dem Umfeld der Mutter herausgeholt werden. Beachten solltet ihr, dass ihr, für den Fall das dein Bruder die Alleinsorge anstrebt, immer darauf hinweist, dass ihr die Mutter nach einem möglichen Wechsel des Aufenthaltsortes der Kinder weiterhin ins Leben der Kinder integrieren wollt (umfangreiche Umgangsregelung, etc.) Unter Umständen ist es auch sinnvoll, nicht die Alleinsorge zu beantragen, sondern gemeinsame Sorge und lediglich den Teilbereich Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine auf deinen Bruder. Wenn die Mutter dann vor Gericht steht und sagt ich will meine Alleinsorge behalten, egal was der Vater will, der Vater aber sagt, ich bin für gemeinsame Sorge (abgesehen vom Aufenthaltsbestimmungsrecht, da es aus Kindeswohlgründen auf jeden Fall zu einem Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters kommen muss) sieht das für die Mutter immer erst mal schlecht aus, da sie kompromisslos und meist auch ohne Argumente auf der Alleinsorge besteht. Das Hauptargument, dass dann immer vorgebracht wird, ist, dass keine Basis für eine vernünftige Kommunikation zwischen den Eltern besteht. Wenn man dem Gericht dann nachweisen kann, das man selbst eigentlich immer darum bemüht war, Gespräche herbeizuführen, wie ich oben schon geschrieben habe, sämtliche Versuceh jedoch von der Mutter im Keim erstickt wurden, steht sie erneut ziemlich doof da.
Bzgl. des Urteils des BVerfG vom 21.07.2010 sei noch angemerkt, dass es nicht mehr notwendig ist, dass ein Sorgerechtswechsel, über den §1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) begründet wird. Es muss lediglich noch die Frage beantwortet werden, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Heißt im Klartext, sollte es bei einer unter Kindeswohlaspekten durchgeführten Abwägung so aussehen, dass es dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn diese beim Vater ihren Lebensmittelpunkt haben, so hat das Gericht dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuzusprechen und gemeinsame elterliche Sorge einzurichten. Kommt gemeinsame Sorge nicht in Betracht, ist dem Vater in diesem Fall die Alleinsorge zu übertragen. Völlig egal, ob die Eltern verheiratet waren, oder nicht, oder ob eine Sorgeerkärung abgegeben wurde oder nicht.
Es wird sich zeigen müssen, ob diese Entscheidung des BVerfG und die vorausgegangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte endlich die matriarcharliche Gewaltherrschaft über die Kinder in diesem Land beenden oder nicht. Denn letztenendes bleibt festzuhalten, dass die neue Regelung des BVerfG mit Sicherheit seit 10 Jahren überfällig war. Aber sie lässt den Fachgerichten noch immer viel Gestaltungsspielraum. Wenn die das nicht in die richtigen Bahnen lenken wollen.... werden sie es auch nicht tun und das Kindeswohl belibt weiterhin ein von den Gerichten vergewaltigter, nicht existierender Wunschtraum.
Es gibt so viele Dinge, die ich noch schreiben könnte. Aber es hängt halt alles auch immer ein bisschen vom konkreten Einzelfall ab. Ich hoffe ich konnte zumindest schon mal eine kleine Hilfestellung geben. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr ja schreiben.
Hallo Axel,
solltest Du noch auf der Seite aktiv sein;
es würde mich interessieren, wie sich Deine Situation verändert hat und wie es Dir heute geht?
LG,
Nadja

Hi Axel,
ich habe zwar überhaupt keine Ahnung von Borderlinern, aber ich möchte eines an dieser Stelle loswerden:
Ich finde es bewundernswert, wie Du um Deine Kinder kämpfst und ich drücke Dir alle Daumen, dass dieser Kampf bald ein Ende hat und Du Deine Kinder zu Dir holen kannst.
Väter haben es in der heutigen Zeit leider viel zu schwer, um z. B. das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen und genau deshalb möchte ich Dir für die weitere Zeit viel Kraft schicken!
Ich hoffe, dass Du an den betreffenden Stellen die erforderliche Hilfe und Unterstützung bekommst!
Ganz liebe Grüße und alles Gute für Dich und Deine Kinder!
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