Startseite > Foren > Forum Gynäkologie > Schwanger nach Ausschabung
hallo hexe habe gelesen was du durchgemacht hast erst mal mei beileid und das mit der letzten fehlgeburt bzw. ausschabung ich hatte auch 2 fehlgeburten und mein hcg spiegel zeigte bis zu 10 tagen nach der ausschabung auch noch positiv der hcg spiegel sinkt erst langsam glaube ich , ich dachte auch erst da stimmt was nicht aber dr. glöckner wird meine theorie sicher bestätigen. also ich glaube nicht das du da noch schwanger sein kannst außer man hätte ein fehler bei der ausschabung gemacht ist aber eher unwahrscheinlich.liebe grüße jacqy
Es ist tatsächlich so, dass es etwas braucht, bis der HCG-Spiegel auf null ist.
Sollte er gar nicht abfallen, dann könnten mal Reste des Mutterkuchens verblieben sein, oder man hat zusätzlich eine Eileiterschwangerschaft, was aber sehr selten ist.
| Datum/Zeit | von Autor | Thema |
|---|---|---|
| 05.07.06 06:39 | Jacqy | |
| 05.07.06 09:06 | D. Glöckner |
Erfahren Sie im Ratgeber Frauengesundheit mehr über Vorsorgeuntersuchungen, klassische Frauenkrankheiten, Menstruation, Wechseljahre und mehr. mehr ...
Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.