Startseite > Foren > Forum Chemotherapie > Kinderwunsch nach R-CHOP
Lieber Herr Dr. Hennesser,
2009 wurde ich (m, mittlerweile 29 Jahre alt) wegen einem hochmalignen NHL (Stadiium 1AE, Befall Zungengrund/Kehlkopf) ) mit 4xR-CHOP + 2x R (Flyer-Studie) behandelt. (keine Bestrahlung)
Mittlerweile ich in schon 2 Jahre in kompletter Remission und die Kontrollintervalle werden jetzt auf 6 Monate ausgedehnt.
Meine Frage: Ab wann darf ich planen Kinder zu zeugen? Kann man das irgendwie testen lassen? Und wir hoch ist die Gefahr, dass ein Kind ein Behinderung oder hat? Wenn ich richtig informiert bin, sind Lymphome nicht vererbbar?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort und alles Gute für 2012!
Ihre durchgemachte Erkrankung spricht aus meiner Sicht in keiner Weise gegen eine eigene Familienplanung.
| Datum/Zeit | von Autor | Thema |
|---|---|---|
| 01.01.12 14:32 | Alemannia | |
| 02.01.12 09:35 | Dr.Hennesser |
Erfahren Sie im Überblick alles über Krebs, mögliche Therapien und wie Sie vorbeugen können. Lesen Sie außerdem, wie Sie den Alltag mit Krebs meistern und ein weitgehend normales Leben führen können. mehr ...
Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.