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Forum: Brustkrebs

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Hallo Herr Dr. Glöckner,
habe folgendes Problem: Hatte am Freitag, den 29.4.2011 die letzte von 28 Bestrahlungen nach Brustkrebs einschl. Chemo. Die Strahlentherapie hat die AHB (Reha) beantragt, Habe nun bereits am 30.4.2011 Bescheid bekommen, dass es am 5.5.2011 losgehen soll. Das ist mir aber ehrlich gesagt zu früh. Würde nähmlich gern schwimmen gehen, auf Empfehlung meiner Physiotherapeutin, da ich bereits mit Lymphabfluss Schwierigkeiten habe. Laut Recherchen im Netz habe ich gelesen, dass die AHB bei Bestrahlung nicht zwingend innerhalb von 14 Tagen beginnen muss. Ist das richtig und gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Würde gerne die Wund-heilung noch etwas vorankommen lassen, bevor ich zur Reha gehe.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Susi

Antworten zu diesem Thema:

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  • (279 mal gelesen)
  • Status: Experte

Der Unterschied ist die AHB. Eine normale Reha könnte man später beginnen. Ist das Ganze als AHB geplant, muss es schon schneller losgehen.

Datum/Zeit von Autor Thema
02.05.11 14:33 walle0205Anschlussheilbehandlung nach Bestrahlung
02.05.11 16:20 D. GlöcknerRe: Anschlussheilbehandlung nach Bestrahlung
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