Sie befinden sich hier:

Startseite > Foren > Forum Augenheilkunde > Keratokonus im Anfangsstadium bei 15jähriger

Forum: Augenheilkunde

Eröffnungsbeitrag des Themas:

Titel
Autor
Datum
  • (963 mal gelesen)
  • Status: Med-Beginner Stern

Bei unserer 15jährigen Tochter (Brillenträgerin seit ihrem 5. Lebensjahr) wurde ein beginnender Keratokonus auf dem rechten Auge diagnostiziert. Obwohl ihre Brille im Frühjahr erst verstärkt wurde, klagte sie im Sommer über häufiges Tränen des Auges, unangenehme Blendung durch Lichtquellen und schlechtes Sehen sowohl in der Ferne als auch bei der Naharbeit. Daraufhin wurde sie erneut beim Augenarzt untersucht und dieser stellte die Diagnose Anfangsstadium eines Keratokonus rechts. Wir hatten vorher noch nie etwas über diese Augenkrankheit gehört. Ihr Astigmatismus ist in kurzer Zeit von –0,5 auf –3,0 gestiegen. Mit ihrer neuen Brille kommt sie jetzt gerademal auf 40%. Ihr wurden formstabile Linsen angepasst, mit denen sie auf 80% kommt. Auf dem linken Auge hat sie 100%. Im Januar haben wir einen Termin in der Augenklinik. Jetzt möchten wir uns auch schon mal vorab etwas informieren. Unser sehr guter Augenarzt hat uns schon sehr viele Informationen gegeben und uns etwas beruhigt, aber trotzdem wäre es nett, vielleicht auch von anderen Betroffenen, weitere Informationen zu bekommen.
Einige Fragen wären für uns sehr interessant.
1. Warum ist eine Korrektur durch eine Brille so schwierig? Sie trägt jetzt ihre Kontaktlinsen ca. 16 Stunden täglich, was ich auch verstehen kann.
2. Weiß man etwas über die Vererbung von KK? Unser Sohn ist ebenfalls kurzsichtig und die Krankheit seiner Schwester belastet ihn auch sehr.
3. Wir haben im I-net gelesen, dass es eine Möglichkeit der Behandlung durch „cross-linking“ gibt. Unser Arzt hat nicht davon gesprochen. Wäre das eine Möglichkeit und wann wäre eine solche Behandlung empfehlenswert? Was wird bei cross-linking genau gemacht?
Vielen Dank!
Marc Anders

Antworten zu diesem Thema:

Titel
Autor
Datum
  • (306 mal gelesen)
  • Status: Experte

Guten Abend, Herr Anders,
eine Brillenkorrektur ist bei hohen Hornhautverkrümmungen generell nicht so leicht möglich und vor allem bei einer etwas "unregelmäßigen" Oberfläche beim Keratokonus schlechter als die Korrektur mit harten Kontaktlinsen, die die Oberflächenunregelmäßigkeiten ausgleichen. Zusätzlich gibt es die Annahme, dass die harten Kontaktlinsen durch einen gewissen "Gegendruck" das Fortschreiten des Keratokonus verzögern könnten.
Man geht von einer erblichen Komponente aus, Kurzsichtige sind in der Regel eher betroffen, allerdings ist es durchaus anzunehmen, dass der Bruder daran nicht erkranken wird.
Beim "cross-linking" wird durch UV-Licht eine Stabilisierung der Hornhautstruktur bewirkt. IN dem Fall Ihrer Tochter würde ich dazu raten, wenn der Befund auch mit den Kontaktlinsen weiter deutlich fortschreitet.
Mit freundlichen Grüßen,
Priv.-Doz. Dr. A. Liekfeld.

Derzeit online: Amira27
RSS-IconBeobachten Sie die aktuellsten Beiträge dieses Forums als RSS-Feed. Geben Sie hierzu die folgende Adresse in Ihren RSS-Newsreader ein: http://www.onmeda.de/foren/forum-augenheilkunde/rss.xml

Das könnte Sie auch interessieren

Augenkrankheiten

Augenkrankheiten

Erfahren Sie mehr über leichte bis schwere Augenkrankheiten wie Kurzsichtigkeit, trockenes Auge oder Grauer Star. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Leben mit Krebs

Leben mit Krebs

Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.