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Forum: Augenheilkunde

Eröffnungsbeitrag des Themas:

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(2537 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Hallo,


ich bin Brillenträgerin, da die Werte nicht mehr so richtig zu stimmen scheinen, wollte ich sie beim Augenarzt überprüfen lassen.
Bei der Terminvereinbarung am Telefon wurde mir gleich gesagt, dass dafür 10 Euro fällig werden -- und zwar nicht Praxisgebühr sondern für die Brillenverordnung (oder die Ausstellung des Rezeptes, aber das sind Feinheiten...).
Krankenkasse sagte mir auf Nachfrage, dass Sehstärkenbestimmung immer noch Kassenleistung sei.
Ich bin ja echt rückwärts aus den Socken gekippt. Auf meine Nachfrage, wer das denn wann beschlossen hätte, blieb die Sprechstundenhilfe sehr vage. Sie meinte aber, dass ich hier in Berlin wohl kaum einen Augenarzt finden würde, der nicht diese 10 Euro (oder auch 20) verlangen würde.


Bin echt platt. Mich würde nun interessieren, wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat - oder sich erfolgreich gewehrt hat? Habe lange und ausführlich bei Google usw. recherchiert, aber nix Aktuelles zu diesem Thema gefunden.
Welche Alternativen habe ich außer zähneknirschend zahlen?
Sehstärkenbestimmung beim Optiker ist für mich allerdings keine Option, da ich auch meine Netzhaut regelmäßig kontrollieren lassen muss.


Danke und viele Grüße,
z_

Antworten zu diesem Thema:

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(1010 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Die Sehstärkenbestimmung ist Kassenleistung, das ist richtig. Allerdings müssen Sie eine Gebühr für die Erstellung eines Auszuges aus Ihrer Patientenakte bezahlen. Das ist genauso wie z.B. auf jedem Amt, von dem Sie eine Bescheinigung wünschen. Ein Rezept, wie in frühreren Jahren, gibt es nicht mehr, da sich hier die Bestimmungen drastisch zu Ungunsten der Patienten geändert haben. Ich musste letztlich für die Erstellung eines Kostenvoranschlages für meine Autoreparatur sogar 60 Euro berappen... Auch, wenn das natürlich kein Trost für Sie sein kann. Trotz allem wird sich der Gang zum Augenarzt immer lohnen, wie Sie ja selbst auch wissen.


MfG
mugl

(1037 mal gelesen)
Status: Med-Insider SternSternStern

Gehen Sie doch einfach direkt zum Optiker. So habe ich es die letzten Male gemacht und auch dort wurde gute Arbeit geleistet. Und kosten tut es dort nur dann, wenn die Brille nicht dort gekauft wird.

(704 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Eben, sonst ist das im Brillenpreis eingerechnet - und man merkt´s halt nicht so. Beim Augenarzt ist allerdings mehr dabei als nur die Brillenbestimmung...


mugl

(715 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Hm. Da ich nicht nur die Sehstärke kontrollieren lassen muss sondern auch anderes (Netzhaut) wollte ich das eigentlich alles beim Augenarzt erledigen...


Hier in Berlin scheinen tatsächlich die meisten Augenarztpraxen diese 10 Euro fürs Rezept zu berechnen. Kann man wohl als Patient nicht viel machen, wenn die sich alle abgesprochen haben...


Danke trotzdem und Grüße, z_

(680 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Das ist in der ganzen Bundesrepublik so. Eine Errungenschaft unserer "Gesundheitsreform". Da kommen sicher noch mehr Dinge auf uns alle zu...
Trotzdem, Kopf hoch und ordentlich ansehen lassen. Für ein gutes Sehen und die Gewißheit, dass es so bleibt, kann man locker 10 Euro berappen. Der Klempner nimmt für eine Dichtung am Wasserhahn mindestens das 5fache!
Mugl

(958 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Soweit ich weiß, gibt es für diese 10 euro "Rezeptgebühr" (das ist NICHT die Praxisgebühr) keine rechtliche Grundlage.
Die Kasse hat mir bestätigt, dass Sehstärkenbestimmung immer noch Kassenleistung ist.


Ist halt einfach so, dass die Augenärzte sich abgesprochen haben, das einfach mal flächendeckend zu verlangen, weil inzwischen eh alle an die 10 Euro gewöhnt sind und die meisten das einfach zahlen...


Die 10 Euro an sich schmerzen mich jetzt nicht soo sehr, es ist eher die Sache an sich, die mich nervt. Da beschließen die Augenärzte einfach mal, dass ein Stück Papier 10 Euro kostet? Obwohl die Untersuchung an sich von der KK bezahlt wird? Was soll man da machen?


Einfach nicht zahlen und auf Kopie der Unterlagen bestehen - habe ja schließlich Anspruch auf meine Befunde, oder?


viele Grüße, z_

(653 mal gelesen)
Status: Med-Beginner Stern

Alles richtig, nur die KOPIE kostet eben. Ist ein sogenannter Verwaltungsakt und hat mit der UNTERSUCHUNG (selbstredend auf Kassenkosten!) nix zu tun.
Wenn man KEINE Beschwerden hat und nur mal so wissen will, wie es einem an den Augen denn so ginge, dann übernimmt das die gesetzliche Kasse gar nicht. Das ist dann ein sog. IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung).
Diese Feinheiten werden einem leider von den Mitarbeitern der gesetzlichen Krankenkassen nicht mitgeteilt. Das dürfen dann (obwohl sie dafür von den Kassen nicht bezahlt werden) die Arzthelferinnen bzw. der Arzt machen. Der Unmut ist also auch auf der anderen Seite des Tresens da!


Trotzdem: Eine ordentliche Untersuchung ist Gold wert, denn das kann keine Kasse leisten, nur der Arzt, resp. in diesem Fall der Augenarzt.


Viele Grüße
Mugl

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