Startseite > Foren > Forum Alzheimer > Alternativen zum Heim für Schwerstdemente
Meine Mutter hat seit Anfang der 80er Jahre Alzheimer, bereits 1986 waren auf einer Computertomographie dramatische Veränderungen des Gehirns zu erkennen. Ich habe sie bis Ende 1996 zuhause gepflegt – über den Zeitpunkt hinaus, an dem sie noch einen Unterschied zwischen Haus- und Heimunterbringung realisieren konnte. Nun liegt sie seit Jahren in einem gut geführten Heim, längst ohne irgendetwas mitzubekommen – und ohne bedrohliche gesundheitliche Probleme. Sie ist 79 Jahre alt, ihr Zustand stabil.
Wir müssen jetzt EUR 180.000,- Heimkosten nachzahlen, dazu kommen monatlich EUR 1.400,-. Das heisst unsere Wohnung verkaufen und mit einer kaum zu bewältigenden Last in die Zukunft gehen – oder eine andere Form der Unterbringung finden, die uns nicht ruiniert.
Meine Mutter ist nicht gestorben, aber sie ist längst nicht mehr auf dieser Welt, längst nicht mehr sie selbst. Gibt es andere Fälle, in denen Alzheimerpatienten ein Vierteljahrhundert mit der Krankheit leben ?
Gibt es alternative Formen der Unterbringung für meine Mutter ?
Ich freue mich über jede Anregung ! Peter Saborowsky
Guten Abend Saborowsky,
ich finde die Situation, die Sie schildern, absolut nicht in Ordnung - und nach den mir gegebenen Informationen auch nicht nachvollziehbar. Mir wurde gesagt, dass sich die 10 "Wartejahre" bei einer Schenkung oder Überschreibung auf drei Jahre verkürzen, wenn man nachweisen kann, dass man den betreffenden Angehörigen - in Ihrem Fall die Mutter - in dieser Zeit versorgt und gepflegt hat. Haben Sie sich diesbezüglich von einem guten Juristen beraten lassen? Denn wenn dies zutrifft, dürfte Ihnen das Sozialamt weder die 180.000,- Euro aufbürden, noch einen Verkauf des Hauses verlangen.
Vielleicht wissen andere hier im Forum Genaueres - Paragraphen usw. - Ich wünsche Ihnen Glück! Leona
@saborowsky
Guten Abend Saborowsky,
ich finde die Situation, die Sie schildern, absolut nicht in Ordnung - und nach den mir gegebenen Informationen auch nicht nachvollziehbar. Mir wurde gesagt, dass sich die 10 "Wartejahre" bei einer Schenkung oder Überschreibung auf drei Jahre verkürzen, wenn man nachweisen kann, dass man den betreffenden Angehörigen - in Ihrem Fall die Mutter - in dieser Zeit versorgt und gepflegt hat. Haben Sie sich diesbezüglich von einem guten Juristen beraten lassen? Denn wenn dies zutrifft, dürfte Ihnen das Sozialamt weder die 180.000,- Euro aufbürden, noch einen Verkauf des Hauses verlangen.
Vielleicht wissen andere hier im Forum Genaueres - Paragraphen usw. - Ich wünsche Ihnen Glück! Leona
Hallo Lona !
Das ist natürlich allerhöchst interessant für mich ! Mein - inzwischen verstorbener - Anwalt hat sich im nachhinein ohnehin schon als .. nicht hilfreich erwiesen. Wenn stimmt was Sie schreiben - bzw. auf unseren Fall anwendbar ist - würde das die Situation komplett umdrehen; und hätte uns beim Widerspruch beste Karten gegeben. So habe ich nur EUR 4.000,- Gerichtskosten bezahlt (wegen des hohen Streitwerts darf man dann auch so viel ans Gericht zahlen).
Ich melde mich noch ! Besten Dank
Peter Saborowsky

Sach- und Pflegeleistungen schliessen sich dann nicht aus, wenn der Betrag von 1432 nicht ausgeschöpft wird, dann gibt es prozentual Bargeld. Diese Kobinationsmöglichkeit steht in jeder Info der Pflegeversicherung. Aber wenn ein Pflegedienst 2x täglich kommt, kostet das schon mehr als 1432.
Grüsse Preston
Ja danke, so ist das wohl zu verstehen. Und damit würde das "Modell" auch kaum noch funktionieren

Hallo
Der rechtliche Standpunkt des Sozialamts ist rechtlich anfechtbar,suchen sie sich einen guten Anwalt für Sozialrecht.Grüsse Sie herzlich
Hallo !
Danke für Ihren Rat - darf ich fragen woher Sie die Information haben, dass der Standpunkt anfechtbar ist ? Niemand mit dem ich sprach weiss Genaueres, auch nicht verschiedene Rechtsanwälte. Es wäre toll, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten !
Herzliche Grüsse, Peter Saborowsky

habe mich mit der thematik mal eingehend beschäftigt und wochen in rechtsberatungsforen verbracht..falls sich kein guter anwalt für sozialrecht findet,bitte im google tacheles anklicken und dort unter adressenliste den passenden anwalt suchen.die dort aufgeführten sind alle fit im sozialrecht,daumen drücktz...es mal so seh..sie werden genial übern tisch gezogen.basteln sie einen widerspruch,förmlich,schreiben sie begründung folgt später und suchen sie gemütlich den richtigen anwalt.
Widerspruch hat mein Anwalt eingelegt, das hat sich über Jahre hingezogen - und er ist vor zwei Jahren verstorben. Der Widerspruch ist jetzt "endgültig" abgelehnt worden und ich fürchte es ist ohnehin nichts mehr zu machen. Was ich gar nicht verstehe ist, dass mein Anwalt die etlichen Jahre Pflege überhaupt nicht zur Grundlage des Widerspruchs gemacht hat - ein fataler Fehler ?
Meine Frau hatte im März einen schweren Schlaganfall, ist 100 % schwerbehindert; das Bezirksamt droht mit Zwangsversteigerung, morgen reiche ich einen Antrag auf Stundung ein, damit wir Teile des Hauses "normal" verkaufen können. Es ist wie ein ganz schlechter Film - und keiner weiss richtig Bescheid. Ich werde sicher einen fitten Anwalt suchen müssen.
Danke erst mal ! Und falls Ihnen was einfällt..

bitte KEINE stundung beantragen..kommt einer akzeptanz gleich,anwalt suchen und SOFORT klage gegen den wisch des sozialamts einlegen.
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