Startseite > Erste Hilfe > Erste Hilfe a-z > Asthmaanfall
Stand: 25. April 2012Autor: Onmeda-Redaktion
Bei Asthmatikern reagieren die Bronchien auf bestimmte Reize überempfindlich und können sich krampfartig verengen, wodurch es zu Anfällen akuter Atemnot kommen kann: einem Asthmanfall.
Gleichzeitig bildet sich Schleim in den Atemwegen und die Schleimhäute schwellen an. Bei einem Asthmaanfall fällt genaugenommen weniger das Einatmen, sondern das Ausatmen schwer. Während des Anfalls kommt es zu Atemgeräuschen. Der Betroffene ist unruhig und hat einen beschleunigten Puls. Schreitet der Sauerstoffmangel fort, färben sich Lippen und Gesicht bläulich, kalter Schweiß bricht aus.
Bei akuter Atemnot durch einen Asthmaanfall sollte schnell gehandelt werden!
Tritt trotz Asthma-Medikamenten und atemunterstützenden Maßnahmen wie Kutschersitz oder Lippenbremse keine Besserung ein oder verschlechtert sich der Zustand sogar, sollten Sie in jedem Fall den Notarzt (112) rufen, da nicht absehbar ist, wie bedrohlich die Situation wird.
Erfahren Sie im Ratgeber mehr über Erste Hilfe von A-Z. mehr ...
Bilderpaarsuche ist ein Merkspiel, das Sie sicher noch aus Kindertagen kennen. Halten Sie Ihr Gedächtnis in Schwung und spielen Sie hier Bilderpaarsuche online! mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.