Man sieht eine Frau beim Frauenarzt.
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Gynäkologische Krebsfrüherkennung

Krebsvorsorge beim Frauenarzt

Von: Dr. rer. nat. Geraldine Nagel (Medizinredakteurin), Miriam Funk (Medizinredakteurin und Redaktionsleitung)
Letzte Aktualisierung: 24.10.2022

Die Krebsvorsorge beim Frauenarzt beziehungsweise bei der Frauenärztin dient der Früherkennung von Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs, um dadurch die Heilungsaussichten zu verbessern. Welche Untersuchungen zählen dazu? Wie oft kann man sie wahrnehmen?

Gynäkologische Krebsvorsorge bei Frauen: Wie oft und für wen?

Bei Krebserkrankungen gilt: Je früher die Diagnose und Behandlung, desto besser ist die Prognose. Aus diesem Grund hat in Deutschland jede Frau ab dem 20. Lebensjahr einmal im Jahr Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennung (umgangssprachlich auch Krebsvorsorge beim Frauenarzt/bei der Frauenärztin genannt).

Insbesondere Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs lassen sich mithilfe der gynäkologischen Krebsvorsorge frühzeitig entdecken. Die Untersuchungen sind in der Regel schmerzlos und unkompliziert.

Mit der gynäkologischen Krebsfrüherkennung kann man Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs zwar nicht im eigentlichen Sinne vorbeugen. Denn an der Entstehung von Krebs sind viele, zum Teil noch immer unbekannte Faktoren beteiligt.

Dennoch ist die Früherkennung wichtig: Mit ihrer Hilfe lassen sich bereits Vorstufen oder frühe Stadien von Krebs entdecken – zu diesem Zeitpunkt sind sie meist noch gut behandelbar.

Wer hat Anspruch auf die Krebsfrüherkennung?

Die gynäkologische Krebsvorsorge steht Frauen ab einem Alter von 20 Jahren zu. In diesem Alter dient die Untersuchung insbesondere dazu, Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs zu erkennen. Teil des Vorsorge-Termins sind unter anderem eine Tastuntersuchung der Geschlechtsorgane und ein Zellabstrich, der mit dem Pap-Test untersucht wird. Die Intervalle hierfür wurden 2020 für die verschiedenen Altersgruppen geändert:

  • Frauen zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr: einmal pro Jahr ein Abstrich/Pap-Test
  • Frauen ab dem 35. Lebensjahr: alle drei Jahre ein Abstrich mit Pap-Test und Untersuchung auf HPV

Ab dem 30. Lebensjahr tastet die*der Frauenärztin*Frauenarzt während der jährlichen Krebsvorsorge zusätzlich die Brust auf Knoten und andere Auffälligkeiten ab, die auf Brustkrebs hindeuten könnten.

Diese jährliche Untersuchung allein reicht für die Brustkrebs-Vorsorge jedoch nicht aus. Deshalb ist es wichtig, dass Frauen ihre Brust in regelmäßigen Abständen – etwa einmal im Monat – selbst untersuchen. Wie die Selbstuntersuchung der Brust genau geht, kann man sich beim Vorsorge-Termin zeigen lassen.

Ab dem Alter von 50 Jahren bis zum 75. Lebensjahr können Frauen alle zwei Jahre am Mammografie-Screening teilnehmen, also an einer speziellen Röntgenuntersuchung der Brust.

Krebsvorsorge beim Frauenarzt: Ablauf & Untersuchung

Die gynäkologische Krebsvorsorge besteht aus mehreren Einzeluntersuchungen. An erster Stelle steht ein ausführliches Gespräch (Anamnese), bei dem es um aktuelle Beschwerden und die Krankheitsvorgeschichte der Frau geht.

Dabei stellt die*der Gynäkolog*in in der Regel auch einige Fragen, die für die Krebsfrüherkennung bei Frauen wichtig sind, wie zum Beispiel:

Tastuntersuchung der Geschlechtsorgane

Um gynäkologische Krebserkrankungen möglichst früh zu erkennen, untersucht der Frauenarzt oder die Frauenärztin die äußeren und inneren Geschlechtsorgane. Dazu nimmt die Frau auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl. So lassen sich sowohl der sichtbare Bereich der Vagina – also die großen und kleinen Schamlippen – als auch der Scheideneingang, die Vagina selbst und der Muttermund nach verdächtigen Veränderungen absuchen. Bei der Tastuntersuchung werden auch die Gebärmutter und angrenzende Organe abgetastet.

Scheidenspiegelung

Ein weiterer Bestandteil der gynäkologischen Krebsfrüherkennung ist eine Scheidenspiegelung, die sogenannte Kolposkopie. Das Kolposkop ist eine Art Lupe, mit der man sich den Muttermund und die Scheidenwände in 10- bis 40-facher Vergrößerung anschauen kann. Mit dieser Untersuchung lassen sich kleinste Veränderungen der Schleimhaut erkennen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.

Abstrich

Schließlich nimmt die Frauenärztin oder der Frauenarzt noch Zellabstriche von Schleimhautzellen am äußeren Muttermund und vom Gebärmutterhals (Zervix). Das ist in aller Regel schmerzlos.

Die Abstriche werden anschließend im Labor auf Zellveränderungen untersucht: Diese Zelluntersuchung, auch Pap-Test genannt, hat das Ziel, Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen so früh wie möglich zu entdecken.

Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt der Zellabstrich für den Pap-Test nicht mehr jährlich, sondern als Kombination mit dem HPV-Test alle drei Jahre. Humane Papillomaviren (HPV) können verschiedene Krebsarten, wie beispielsweise Gebärmutterhalskrebs, verursachen. Für junge Frauen und Männer wird deshalb die HPV-Impfung empfohlen.

Tastuntersuchung der Brust

Zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung gehört für Frauen ab 30 Jahren zudem die Tastuntersuchung der Brust. Ähnlich wie bei der Selbstuntersuchung tastet die Frauenärztin oder der Frauenarzt das Drüsengewebe der Brust vorsichtig ab, um eventuelle Verhärtungen und andere knotige Veränderungen im Gewebe aufzuspüren. Auch die Achselhöhlen werden auf eventuell vergrößerte Lymphknoten hin abgetastet.

Gynäkologische Krebsfrüherkennung: Kosten

Im Rahmen der gynäkologischen Krebsvorsorge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten wie folgt:

  • für Frauen ab 20 Jahren einmal im Jahr eine Untersuchung der Geschlechtsorgane (mit Tastuntersuchung, Untersuchung des Muttermundes, Abstrich für den Pap-Test). Ab dem 35. Lebensjahr fällt der jährliche Abstrich weg, stattdessen gibt es alle drei Jahre einen Abstrich für Pap-Test und HPV-Test
  • für Frauen ab dem 30. Lebensjahr eine jährliche Brustuntersuchung
  • für Frauen vom 50. bis zum einschließlich 70. Lebensjahr das Mammografie-Screening, das alle zwei Jahre durchgeführt wird

Der vaginale Ultraschall ist nicht Bestandteil der gynäkologischen Krebsvorsorge. Frauen, die ohne Beschwerden einen Ultraschall der inneren Geschlechtsorgane wünschen, müssen diesen im Rahmen der gynäkologischen IGeL-Leistungen selber zahlen. Die Kosten hier für variieren, liegen aber in der Regel zwischen 30 und 50 Euro.

Falls Frauen Beschwerden haben oder Anzeichen festgestellt werden, die auf Krebs oder Krebsvorstufen hindeuten könnten, tragen die Krankenkassen die Kosten für Ultraschall und weitere Untersuchungen und die gegebenenfalls notwendige Behandlungen.