Startseite > Arztbesuch > Vorsorge > Patientenverfügung
Stand: 28. Juni 2012Autor: Onmeda-Redaktion
Immer mehr Menschen setzen sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinander. Nach einem schweren Unfall jahrelang an Schläuchen zu hängen, ohne Aussicht auf Besserung – diese Vorstellung ist für viele Bürger ein Albtraum. Sie haben Angst, dass ihr Leiden möglicherweise verlängert wird und sie darauf keinen Einfluss haben. Andere Menschen sehen die Apparatemedizin hingegen als Chance, um möglichst lange leben zu können. Welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt werden sollen oder nicht, kann jeder Volljährige in einer Patientenverfügung festlegen. Doch was muss man beachten, wenn man eine Patientenverfügung verfassen möchte?
Der technische Fortschritt macht es möglich: Heutzutage haben Ärzte viele Möglichkeiten, um eine schwer kranke Person lange am Leben zu erhalten. Doch nicht jeder wünscht sich, möglicherweise über Monate oder Jahre hinweg an Geräten angeschlossen zu sein und eventuell zu leiden. Ein Mediziner braucht für jeden Eingriff die Zustimmung oder Ablehnung des Patienten – egal, um welche Behandlung es geht. Ist die Person nicht mehr in der Lage, ihren Willen zu äußern, muss diese Entscheidung ein anderer treffen – es sei denn, es liegt eine Patientenverfügung vor.
Wer sich in Ruhe Gedanken darüber macht, welche Schritte für ihn im Notfall infrage kommen, kann seine Entscheidung bereits im Vorfeld treffen – und in einer Patientenverfügung festhalten. Hilfreich ist es, wenn Sie sich dabei von einem Arzt beraten lassen – zum Beispiel von Ihrem Hausarzt oder einem anderen fachkundigen Experten.
Eine Patientenverfügung sollten Sie immer schriftlich abfassen und so genau wie möglich formulieren. Sie können sie jederzeit formlos widerrufen. Pflicht ist die Patientenverfügung nicht – sondern vielmehr ein Angebot.
Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie diese Entscheidung nicht mehr selbst treffen können.
Die Patientenverfügung richtet sich insbesondere an Ärzte und Behandlungsteams, aber auch an einen gesetzlichen Vertreter mit entsprechender Vollmacht. Die Verfügung soll diese Personen darüber informieren, wie sie in bestimmten Situationen reagieren müssen, um dem Willen des Patienten zu entsprechen. Bestehen Zweifel darüber, wie der Wille des Patienten im Einzelfall auszulegen ist – etwa, weil die Patientenverfügung ungenau formuliert ist – entscheidet ein Gericht darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Seit September 2009 ist die Patientenverfügung im sogenannten "Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" (Patientenverfügungsgesetz) fest im Betreuungsrecht verankert. Ärzte sind in den "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" vom 21. Januar 2011 verpflichtet, sich nach dem schriftlich festgelegten Willen des Patienten zu richten.
Erfahren Sie in der Übersicht mehr über gesundheitliche Vorsorge – vom Gesundheits-Check-up bis hin zu wichtigen Vorsorgeuntersuchungen. mehr ...
Sudoku spielen fördert das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit und hilft Ihnen, Ihr Gedächtnis spielerisch zu trainieren. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2013 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.