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Heller Hautkrebs: Früherkennung

Hautkrebs-Screening

Stand: 28. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, das sogenannte Hautkrebs-Screening. Sie kann beim Hautarzt oder bei einem speziell geschulten Hausarzt vorgenommen werden. Ziel ist die frühzeitige Erkennung der drei Hautkrebsformen Basalzellkrebs (Basaliom), spinozelluläres Karzinom (Spinaliom bzw. Plattenepithelkarzinom) und schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom).

Nach einem Gespräch über den Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen untersucht der Arzt die Haut des Patienten gründlich. Dabei sollte sich der Untersuchte komplett entkleiden, damit der Arzt alle Körperstellen – vom Kopf bis zu den Fußsohlen – genau betrachten kann. Die Kosten für die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs übernehmen die Krankenkassen. Auch entsteht für diese Vorsorge keine Praxisgebühr.

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