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Rund um die Hautkrebs- Früherkennung

Schwarzer Hautkrebs: Früherkennung

Hautkrebs-Screening

Stand: 28. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, das sogenannte Hautkrebs-Screening. Oft wird diese Untersuchung als "Hautkrebsvorsorge" bezeichnet – Früherkennungsuntersuchungen verhindern in der Regel aber nicht aktiv die Krebsentstehung. Sie sollen eine frühzeitige Diagnose der Erkrankung ermöglichen. Der Begriff Hautkrebsvorsorge passt eher dann, wenn der Hautarzt (z.B. während eines Hautkrebs-Screening) Krebsvorstufen (sog. Präkanzerosen) entdeckt, die er dann "vorsorglich" entfernt, bevor sich daraus ein bösartiger Hauttumor entwickelt.

Das Hautkrebs-Screening lässt sich beim Hautarzt oder bei einem speziell geschulten Hausarzt vornehmen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung der drei Hautkrebsformen Basalzellkrebs (Basaliom), spinozelluläres Karzinom (Spinaliom) und schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom). Nach einem Gespräch über den Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen untersucht der Arzt die Haut des Patienten gründlich. Dabei sollte sich der Untersuchte komplett entkleiden, damit der Arzt auch alle Körperstellen – vom Kopf bis zu den Fußsohlen – genau betrachten kann. Die Kosten für diese Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs übernehmen die Krankenkassen. Es entsteht auch keine Praxisgebühr.

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Hautkrebs-Früherkennung

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