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Brustkrebs-Früherkennung

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(Stand: 30. November 2009)

Allgemeines

Die Brustkrebs-Früherkennung gehört zu den gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen für Frauen. Jede Frau ab 30 Jahren hat Anspruch auf eine jährliche Tastuntersuchung der Brust. Im Alter zwischen 50 und 70 können Frauen zusätzlich alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust, die sogenannte Mammographie, wahrnehmen.

Brustkrebs (Mammakarzinom) ist mit jährlich mehr als 57.000 Neuerkrankungen in Deutschland das häufigste Krebsleiden der Frau. Je früher Brustkrebs erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Deshalb besitzt die Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen eine besondere Bedeutung.

Brustkrebs-Früherkennung

Weiterlesen: Brustkrebs-Früherkennung: Häufigkeit und Risikofaktoren

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