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Vollnarkose (Allgemeinanästhesie)

Risiken und Komplikationen

Stand: 11. Juni 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Eine relativ häufige Nebenwirkung einer Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) ist Übelkeit mit oder ohne Erbrechen. Mediziner sprechen in Anlehnung an die englische Bezeichnung post operative nausea and vomiting (vomiting bedeutet Erbrechen) in diesem Zusammenhang von PONV. Übelkeit und Erbrechen treten bei etwa jeder vierten Vollnarkose auf.

Vor allem folgende Personen haben ein erhöhtes Risiko für diese Nebenwirkung:

  • Frauen
  • Kinder
  • Jugendliche
  • Nichtraucher
  • von Reisekrankheit Betroffene
  • Personen, die nach einer Operation schon mal PONV hatten

Außerdem spielen Art und Dauer der Narkose sowie die verwendeten Narkosemittel eine Rolle.

Um Übelkeit und Erbrechen nach einer Operation zu vermeiden, stehen unter anderem Medikamente zur Verfügung. Sie hemmen die Region des Gehirns, die die Übelkeit auslöst. Gängige Wirkstoffe sind Gegenspieler des Histamins (Histaminantagonisten, Antihistaminika), der Wirkstoff Dexamethason und der Wirkstoff Ondansetron.

Des Weiteren kann es nach einer Operation zu vorübergehend starkem Muskelzittern und Kälteempfinden kommen.

Selten kommt es zu Fehlintubationen, bei denen der Tubus statt in die Luftröhre in die Speiseröhre oder zu tief in eine der Hauptbronchien eingeführt wird. Letzteres kann durch Zurückziehen des Tubus korrigiert werden.

In äußerst seltenen Fällen kann es durch die Intubation zu Schäden an Zähnen, Zahnfleisch, Lippen oder Kehlkopf inklusive Stimmbändern kommen. Husten, Heiserkeit oder Schluckbeschwerden in den ersten Tagen nach einer Intubationsnarkose dagegen sind relativ häufig und unbedenklich, solange sie innerhalb von etwa sieben bis zehn Tagen wieder vollständig verschwinden.

Eine mitunter heikle, aber auch höchst seltene Komplikation einer Vollnarkose ist die sogenannte Aspiration. Dabei entleert sich Mageninhalt passiv in den Rachen und gelangt in Luftröhre und Lunge. Um eine Aspiration zu vermeiden, sollte vor Narkosen für mindestens sechs Stunden nichts gegessen sowie vier Stunden nichts getrunken werden. Eine Ausnahme stellt stilles Wasser dar, das schluckweise bis circa eine Stunde vor der Operation getrunken werden darf, vor allem, wenn man eine Beruhigungstablette erhält (sog. Prämedikation). Dies sollte man mit dem Narkosearzt besprechen.

Bei Notoperationen kann das Risiko einer Aspiration durch bestimmte Medikamente oder Verwendung von Magensonden minimiert werden. Da diese Medikamente aber mit einem erhöhten Nebenwirkungsspektrum verbunden sind, sind sie ausschließlich für Notfallsituationen zugelassen.

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Vollnarkose (Allgemeinanästhesie)

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