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Sterilisation

Stand: 29. November 2012Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Bei einer Sterilisation führt der Arzt beim Mann oder bei der Frau mithilfe chirurgischer Maßnahmen eine Unfruchtbarkeit herbei. Die Sterilisation ist somit eine langfristige Form der Empfängnisverhütung.

Je nachdem, ob die Sterilisation beim Mann oder bei der Frau stattfindet, spricht man von:

Beim Mann erfolgt die Sterilisation, indem der Arzt die Samenleiter durchtrennt. Spermien gelangen dadurch nicht mehr ins Ejakulat (Sperma), sodass eine Befruchtung unmöglich ist.

Bei der Sterilisation der Frau durchtrennt und/oder verklebt der Arzt die Eileiter. Auf diese Weise kann ein Eisprung zwar noch erfolgen – da die Eileiter unterbrochen sind, gelangt die Eizelle aber nicht mehr bis in die Gebärmutter und kann daher auch nicht befruchtet werden.

Theoretisch besteht nach einer Sterilisation die Möglichkeit, die chirurgischen Maßnahmen wieder rückgängig zu machen und somit die Fruchtbarkeit wiederherzustellen. Wie erfolgreich solch eine Refertilisierung ist, lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit vorhersagen. Ob eine Sterilisation infrage kommt, ist daher individuell gut abzuwägen. Idealerweise sollte sie nur vorgenommen werden, wenn die Kinderplanung bereits abgeschlossen ist beziehungsweise Klarheit hinsichtlich eines Kinderwunsches besteht.

Gesetzliche Vorschriften
Unter welchen Voraussetzungen eine Sterilisation erfolgen darf, regeln gesetzliche Vorschriften. Eine Zwangssterilisation ist in Deutschland nach den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes unzulässig und gilt nach § 225 StGB (Strafgesetzbuch) als beabsichtigte schwere Körperverletzung. Die freiwillige Sterilisation ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs in der Bundesrepublik Deutschland zulässig, wenn für den Arzt medizinische, genetische oder soziale Gründe vorliegen. Nicht sterilisiert werden dürfen Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige Personen (§ 1631 c BGB und § 1905 BGB)

Heutzutage muss der Ehepartner nicht mehr in die Sterilisation einwilligen.

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