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Stand: 25. Juni 2010Autor: Onmeda-Redaktion
In den meisten Fällen verordnet ein Arzt die Physiotherapie, nachdem er eine Diagnose gestellt hat. Auf der Verordnung dokumentiert er genau, welche physiotherapeutischen Methoden zur Behandlung angewendet werden sollen. Die Kosten übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Allerdings müssen zuzahlungspflichtige Versicherte einen Eigenanteil leisten. Bei privat Versicherten erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten der Behandlung zurück, nachdem die Rechnung eingereicht wurde. Hierbei ist es allerdings empfehlenswert, vor der Behandlung genau abzuklären, welche Kosten die private Versicherung übernimmt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel folgende physiotherapeutischen Leistungen:
Darüber hinaus bieten viele Physiotherapeuten auch Präventionskurse an, beispielsweise eine Rückenschule. Die Kosten für solche Kurse müssen die Teilnehmer in der Regel selbst tragen. Allerdings beteiligen sich einige Kassen im Rahmen von Präventionsprogrammen an den Kursgebühren. Informationen erhalten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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