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OrgantransplantationOrganhandelStand: 28. April 2011Autor: Onmeda-Redaktion Es ist verboten, mit Organen Handel zu betreiben, die einer Heilbehandlung dienen. Unter das Verbot fällt, solcherart gehandelte Organe zu entnehmen, zu verpflanzen oder sich selbst einpflanzen zu lassen. Wer hiergegen verstößt, erhält eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bereits der Versuch eines Organhandels ist strafbar. Abhängig von der Schwere des Vergehens und den begleitenden Umständen, kann das Gericht von einer Strafe absehen oder sie nach seinem Ermessen mildern. Das europaweite ÜbereinkommenEin Abkommen des Europarats (Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997) regelt europaweit die gesetzlichen Grundlagen der Organtransplantation und ermöglicht die strafrechtliche Verfolgung von Organhandel innerhalb Europas. Die Lage weltweitWeltweit gibt es noch keine übereinstimmenden Vereinbarungen zur Organtransplantation: Noch immer machen kriminelle Organisationen mit Organhandel große Geschäfte. Besonders in Ländern der Dritten Welt, wo finanzielle Not in weiten Teilen der Bevölkerung herrscht und die Gesetzeslage oftmals unzureichend geklärt und gefestigt ist, entstehen günstige Bedingungen für den sogenannten illegalen "Organtourismus". Aufgrund des bestehenden Organhandels und des akuten Organmangels in Deutschland stellt sich die Frage, ob illegale Organgeschäfte auch bis nach Europa beziehungsweise Deutschland vordringen können oder hier eventuell bereits ablaufen. Um dieser kriminellen Entwicklung entgegenzuwirken schlagen Experten unter anderem vor, die Lebendnierenspende, vor allem bei Nicht-Verwandten, intensiv zu fördern. Andere Meinungen fordern die Änderung des Transplantationsgesetzes insofern, dass die Organspende gesetzlich als Pflicht festgelegt werden soll. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaOrgantransplantationDas könnte Sie auch interessieren
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