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Narkose & örtliche Betäubung

Porträt Dr. Frank Völkert Forenexperte: Dr. Frank Völkert Forum Narkose & örtliche Betäubung
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Narkose

Stand: 11. Juni 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Eine Narkose ist ein durch Medikamente herbeigeführter Zustand, in dem der Arzt chirurgische, diagnostische und therapeutische Eingriffe vornehmen kann, ohne dass der Patient Schmerzen empfindet oder Abwehrreaktionen zeigt.

Operation
Viele Operationen können nur in Narkose erfolgen.

Zuständig für die Narkose ist der Narkosearzt (Anästhesist). Laut Definition steht der Begriff "Narkose" für eine umkehrbare Bewusstlosigkeit und Empfindungslosigkeit (Anästhesie), bei der die Reflexe gedämpft sind und mitunter auch die Muskeln entspannen (Muskelrelaxation): Vollnarkose, Allgemeinnarkose und Allgemeinanästhesie.

Umgangssprachlich verwenden viele Personen, auch Ärzte, das Wort "Narkose" als Oberbegriff für unterschiedliche Betäubungsarten, die nicht zwangsläufig zur Bewusstlosigkeit führen müssen.

Nach diesem Verständnis des Begriffs gibt es zwei grundlegende Formen einer Narkose:

  1. die Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) und
  2. die Regionalanästhesie (auch "Teilnarkose" genannt)

Bei der Vollnarkose wird das Bewusstsein für einen bestimmten Zeitraum ausgeschaltet. Vier Kriterien kennzeichnen eine solche Vollnarkose:

  • Schmerzausschaltung (Analgesie)
  • Bewusstseinsverlust und Erinnerungslücke für die Zeit des Eingriffs (Amnesie)
  • Dämpfung der Schutzreflexe
  • Entspannung der Muskulatur (Relaxation)

Die Regionalanästhesie und eine ihrer Unterformen, die Lokalanästhesie (örtliche Betäubung), sind keine Narkosen im engeren Sinne. Bei ihnen schaltet der Arzt den Schmerz nur regional beziehungsweise örtlich aus, der Patient verliert nicht das Bewusstsein. Im Rahmen der Regionalanästhesie wird die Schmerzleitung zwischen dem Ort, wo der Schmerz entsteht (dem Untersuchungs- oder Operationsgebiet) und dem Ort, wo er wahrgenommen wird – dem Gehirn –, vorübergehend unterbrochen.

Dem Arzt stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den Schmerz auszuschalten:

  • in der Nähe des Rückenmarks
  • rückenmarksfern an Nervengeflechten oder einzelnen Nerven
  • als Regionalanästhesie über die Blutbahn
  • durch eine kleinflächige Betäubung eines Hautareals
  • indem er eine Oberfläche, wie z.B. die Mundschleimhaut, betäubt

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