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Schutzbrille

Stand: 26. März 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Eine Brille, die zu Schutzzwecken statt als Sehhilfe dient, ist eine sogenannte Schutzbrille. Schutzbrillen kommen zu verschiedenen Gelegenheiten zum Einsatz:

Sonnenbrille

Als Schutzbrille zur Abschirmung der Augen vor schädigender UV-Strahlung dient die Sonnenbrille. Sonnenbrillen sind in unterschiedlichsten Farben, Formen und Preislagen erhältlich. Jedoch absorbiert nicht jede Sonnenbrille die für das Auge schädlichen UV-Strahlen in ausreichendem Maße. Das ist besonders gefährlich, da die Pupillen hinter den dunklen Gläsern besonders weit geöffnet sind. Daher ist beim Kauf einer Sonnenbrille darauf zu achten, dass eine entsprechende Garantie für die Absorption von UV-Licht gilt. Nur die Prüfsiegel UV 40, 100% UV-Schutz sowie der Aufdruck EN 1836:1997 garantieren einen hundertprozentigen UV-Schutz.

Sonnenschutzgläser lassen sich als normale Sonnenbrille in einem eigenen Brillengestell oder als Aufsatz auf einer regulären Brille tragen.

Lichtschutzgläser

Wer auf eine Brille angewiesen ist, um einen Sehfehler zu korrigieren, aber gleichzeitig nicht auf den Lichtschutz für die Augen verzichten möchte, kann sich statt für die normale Sonnenbrille für Lichtschutzgläser entscheiden. Dies sind Brillengläser, die sowohl Brechkraftfehler korrigieren als auch dem Sonnenschutz dienen. Die Mehrkosten für Lichtschutzgläser übernimmt die gesetzliche Krankenkasse jedoch nur in Ausnahmefällen, wenn er aus medizinischen Gründen angezeigt ist.

Arbeitsschutzbrillen

Bei vielen Arbeiten ist das Tragen einer Schutzbrille unbedingt erforderlich: Solche Arbeitsschutzbrillen sollen das Auge vor Zugluft, Fremdkörpern und Strahlung schützen. Eine Arbeitsschutzbrille ist beispielsweise bei Arbeiten, die mit Chemikalieneinwirkung verbunden sind, sowie bei Schweißarbeiten unverzichtbar. Eine solche Brille besteht meist aus unzerbrechlichem Glas und besitzt einen Seitenschutz, der vor Fremdkörpern und Zugwind schützt. Der Arbeitgeber muss entsprechende Arbeitsschutzbrillen zur Verfügung stellen und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Schutzbrillen zu tragen. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb zu empfehlen, weil bei einem Arbeitsunfall ein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist, wenn diese Auflage missachtet wurde.

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