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Korrekturbrille

Stand: 26. März 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Dient eine Brille als optisches Hilfsmittel zum Ausgleich bestimmter Formen von Fehlsichtigkeit, bezeichnet man sie als Korrekturbrille. Die Bearbeitung der für Korrekturbrillen vorgesehenen Brillengläser hängt davon ab, welche Art Brechkraftfehler der Augen die Brillen korrigieren sollen. Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Um eine Kurzsichtigkeit (Myopie) auszugleichen, sind Konkavgläser (Streulinsen) mit einer negativen Dioptrienzahl für die Brille nötig (z.B. -1,5 Dioptrien).
  • Um eine Weitsichtigkeit oder Alterssichtigkeit auszugleichen, sind dagegen Konvexgläser (Sammellinsen) mit einer positiven Dioptrienzahl nötig (z.B. +1,5 Dioptrien).
  • Wenn die Korrekturbrille zusätzlich oder ausschließlich eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) ausgleichen soll, kommen zylindrische Gläser zum Einsatz.
  • Wenn die Beweglichkeit der Augenmuskeln gestört ist (Motilitätsstörungen, z.B. Schielen), kommen Prismengläser zum Einsatz.
  • Sogenannte Starbrillen dienen als Sehhilfe, wenn dem Auge die Linse fehlt (Aphakie).
  • Lochbrillen stellen das Auge ruhig, wenn dies etwa bei einer Netzhautablösung nötig ist.

Als Material für die Brillengläser einer Korrekturbrille ist Flint- oder Kronglas oder alternativ dazu ein leichterer Kunststoff, der in der Regel teurer ist, geeignet.

Eine Korrekturbrille kann auch so gestaltet sein, dass sie mehr als eine Form von Fehlsichtigkeit ausgleicht: Dazu sind Brillengläser verfügbar, die gleichzeitig mehrere Stärken aufweisen. Eine solche Brille kommt alternativ zu zwei getrennten Brillen für Nähe und Ferne in Betracht, wenn jemand kurzsichtig ist und zusätzlich eine Alterssichtigkeit entwickelt. Dabei gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Bifokalbrille: Bifokalgläser mit zwei verschiedenen Stärken, oben für die Ferne, unten für die Nähe
  • Trifokalbrille: Trifokalgläser, die zusätzlich in der Mitte eine Stärke für mittlere Entfernungen aufweisen
  • Gleitsichtbrille: Gleitsichtgläser mit verschiedenen Stärken für Ferne und Nähe, die dabei stufenlos, also ohne sichtbare Kante ineinander übergehen

Die erste Brille zur Korrektur eines Sehfehlers bekommt man nach einer augenärztlichen Untersuchung oder einem Sehtest bei einem Optiker. Ein kassenärztlicher Leistungsanspruch für Sehhilfen besteht derzeit nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie für stark sehbeeinträchtige Erwachsene mit einer Rest-Sehleistung von unter 30 Prozent. Die Feststellung der Sehschärfe und gegebenenfalls die Verordnung einer Korrekturbrille sind jedoch immer noch Teil der kassenärztlichen Behandlung.

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