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Augenlaser-Behandlung

Anwendungsgebiete

Stand: 27. Oktober 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Bei der Augenlaser-Behandlung zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten sind die Anwendungsgebiete begrenzt: Unter bestimmten Bedingungen kann man Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Stabsichtigkeit (Astigmatismus) je nach eingesetztem Verfahren in gewissem Rahmen behandeln. Es ist jedoch nicht möglich, eine Alterssichtigkeit durch Laseroperationen der Augen zu verbessern.

Eine Augenlaser-Behandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit findet in der Regel nicht statt, weil sie medizinisch notwendig ist (sog. medizinische Indikation), sondern aus persönlichen Motiven, zum Beispiel weil die Betroffenen eine Brille oder Kontaktlinsen aus kosmetischen oder praktischen Gründen als störend empfinden. Doch nicht für jeden, der eine Operation mit dem Augenlaser wünscht, ist die Behandlung auch geeignet: Für eine Augenlasertherapie müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihre Fehlsichtigkeit per Augenlaseroperation korrigieren zu lassen, klärt der Augenarzt vorab zum Beispiel folgende Fragen:

  • Ist Ihre Hornhaut dick genug? Grundsätzlich sollte die Hornhaut der Augen eine gewisse Dicke haben. Diese vermisst man vor der Augenlaser-Behandlung. Per Computer erfasst man auch Oberfläche und Struktur der Hornhaut.
  • Ist der Zustand Ihrer Augen stabil? Eine Augenlaser-Behandlung erfolgt am besten erst dann, wenn die zu operierenden Augen einen stabilen Zustand erreicht haben. Das heißt: wenn die Fehlsichtigkeit (dies betrifft v.a. die Kurzsichtigkeit) nicht mehr zunimmt, sondern seit mindestens einem Jahr stabil ist.
  • Sind Sie alt genug? In der Regel ist vor dem 20. Lebensjahr von einer Laserbehandlung abzuraten.
  • Sind Ihre Augen gesund? Wenn Sie Ihre Fehlsichtigkeit per Laser korrigieren lassen möchten, sollten möglichst keine sonstigen Augenkrankheiten (z.B. grauer Star o. grüner Star) vorliegen.
  • Sind Sie Allergiker? Bei einer Allergie (z.B. Pollenallergie, Hausstaubmilbenallergie) empfiehlt es sich, die Laseroperation – wenn überhaupt – während der allergiefreien Zeit durchzuführen.
  • Sind Sie schwanger oder stillen Sie? Während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit ist es ratsam, von einer Augenlaser-Behandlung abzusehen.

Photorefraktive Keratektomie (PRK)

Eine Augenlaser-Behandlung durch photorefraktive Keratektomie (PRK) kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Hornhaut nicht kräftig genug ist. Geeignete Anwendungsgebiete der photorefraktiven Keratektomie sind Kurzsichtigkeiten bis zu -6,0 Dioptrien und leichtere Hornhautverkrümmungen. Eine Weitsichtigkeit kann man mithilfe der PRK nicht korrigieren.

Epi-LASIK und LASEK

Eine Augenlaser-Behandlung durch Epi-LASIK und LASEK eignet sich bei einer Fehlsichtigkeit mit Werten zwischen -6 und +3 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung bis etwa 3 Dioptrien. Wenn die Hornhäute sehr dünn sind oder wenn die Betroffenen eine Kontaktsportart ausüben, raten die behandelnden Augenärzte häufig zu einer Epi-LASIK beziehungsweise LASEK.

LASIK und Femto-LASIK

In erster Linie kommt die Augenlaser-Behandlung durch LASIK zum Einsatz, um Kurzsichtigkeiten bis etwa -8 Dioptrien zu korrigieren. Weitere Anwendungsgebiete für diese Augenlaseroperationen sind Weitsichtigkeiten bis -3 Dioptrien und Hornhautverkrümmungen bis etwa 3 Dioptrien. Eine Femto-LASIK ist sinnvoll bei Menschen mit dünnerer Hornhaut, weil sich diese hierbei mit dem Augenlaser noch genauer abtragen lässt als bei der normalen LASIK.

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