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Stand: 22. Februar 2012Autor: Onmeda-Redaktion
Ob und wann es nicht ratsam ist, sich impfen zu lassen, hängt vor allem von Ihrem Gesundheitszustand ab: Gegen eine Impfung sprechen zum Beispiel akute Erkrankungen. Wenn eine akute Erkrankung besteht, ist es ratsam, geplante Impfungen zu verschieben. Dies trifft jedoch nicht bei banalen Infektionen zu: Wenn die Körpertemperatur nicht mehr als 38,5 Grad Celsius beträgt, das Allgemeinbefinden nicht oder kaum beeinträchtigt ist und sowohl Krankheitsgeschichte als auch Beschwerden gegen den Beginn einer schweren Erkrankung sprechen, kann und sollte die Impfung erfolgen. Auch vorangegangene Fieberkrämpfe beim Impfling sind keine Gegenanzeige für Impfungen.
Weitere Gründe, sich nicht impfen zu lassen, können unter Umständen Allergien sein: Impfstoffe enthalten neben dem eigentlichen Wirkstoff verschiedene Zusätze wie Stabilisatoren, Antibiotika oder Verstärkerstoffe (Hilfsstoffe). Diese können allergische Reaktionen auslösen. Sind Sie beispielsweise gegen Hühnereiweiß allergisch, vertragen Sie keine Impfstoffe, die Hühnereiweiß enthalten. Treten Anzeichen einer Allergie (wie z.B. Schwellungen, Atembeschwerden oder allergischer Schock) nach einer Impfung auf, ist dies dem Arzt mitzuteilen.
Eine Immunstörung bedeutet nicht grundsätzlich, dass man die Betroffenen nicht impfen darf. Allerdings sollten bei Menschen mit Immunstörungen nach Möglichkeit keine Lebendimpfstoffe zur Impfung zum Einsatz kommen. Dies betrifft Menschen, die HIV oder Tumoren haben oder Medikamente einnehmen, welche das Immunsystem künstlich unterdrücken (z.B. nach einer Transplantation oder bei Autoimmunerkrankungen).
Grundsätzlich ist es ratsam, schwangere Frauen nach Möglichkeit nicht zu impfen. Während der Schwangerschaft sind zwar Totimpfstoffe zur Impfung (mit Ausnahme des Impfstoffs gegen Cholera) bei Bedarf erlaubt – nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko für Mutter und ungeborenes Kind kann sich der Arzt daher in Ausnahmefällen für eine Impfung mit einem Totimpfstoff aussprechen. Manche Impfungen mit Totimpfstoffen sind bei Schwangeren sogar nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich empfohlen, und zwar:
Mit den meisten Lebendimpfstoffen darf man schwangere Frauen nicht impfen. Von diesem Verbot ausgenommen sind die Typhus-Schluckimpfung und die Gelbfieberimpfung, die bei Bedarf auch während der Schwangerschaft zum Einsatz kommen können. Die per Spritze verabreichten Lebendimpfstoffe gegen verbreitete Krankheiten wie Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken sind jedoch keinesfalls erlaubt. Wenn sich eine Schwangere ohne ausreichenden Impfschutz mit Röteln oder Windpocken ansteckt, ist dies aber auch für das Ungeborene ein Risiko. Darum ist es wichtig, dass Sie – wenn Sie einen Kinderwunsch haben – Ihren Impfschutz prüfen und (falls notwendig) vor einer geplanten Schwangerschaft auffrischen lassen. Am besten ist es, sich mindestens drei Monate vor der Schwangerschaft impfen zu lassen.
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