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Autor: Onmeda-Redaktion
In den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft (1. Trimester) sollte grundsätzlich nicht geimpft werden. Einzige Ausnahme ist die Grippeimpfung, wenn ein besonderes gesundheitliches Risiko besteht.
Mit Beginn des zweiten Schwangerschaftsdrittels, also ab dem vierten Monat, sind Impfungen mit Totimpfstoffen, wie beispielsweise Tetanus, Grippe, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Hepatitis A und B weitgehend unbedenklich. Bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie Masern, Mumps oder Röteln, besteht während der gesamten Schwangerschaft die Gefahr, dass das Baby sich mit dem Impfvirus infiziert – Lebendimpfstoffe dürfen daher in der Schwangerschaft nicht verwendet werden.
Wenn die Schwangere keine Antikörper gegen Hepatitis A, Hepatitis B, FSME, Windpocken, Mumps oder Röteln hat, aber in Kontakt mit infizierten Personen kommt, wird der Arzt umgehend mit Immunglobulin-Präparaten eine sogenannte passive Immunisierung vornehmen, die prophylaktisch wirkt.
Wenn die Schwangerschaft erst nach einer Impfung bekannt wird, ist das kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. In so einem Fall sollten Sie gemeinsam mit dem Frauenarzt das Impfrisiko abgewägen und weitere Möglichkeiten besprechen.
Grundsätzlich gilt in der Schwangerschaft: Wenn überhaupt eine Impfung, dann am ehesten mit Totimpfstoffen, da bei letzteren die Impfrisiken für die Schwangere als auch für das Kind deutlich niedriger sind.
Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen des vermehrungsfährigen Krankheitserregers, der allerdings durch spezielle Verfahren abgeschwächt wurde (Attenuierung).
Die echte Krankheit wird mithilfe der Impfung mit einem Lebendimpfstoff sozusagen im Kleinen durchgespielt, was zu einer guten und lang anhaltenden Immunität führt. Der Nachteil von Lebendimpfstoffen ist, dass in seltenen Fällen ernsthafte und sogar schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten können.
Totimpfstoffe hingegen enthalten den abgetöteten oder nicht vermehrungsfähigen Krankheitserreger oder sogar nur Teile des Krankheitserregers. Trotzdem sorgen auch Totimpfstoffe für eine ausreichende Immunisierung. Der Vorteil von Totimpfstoffen liegt darin, dass es keine so schwer wiegenden Nebenwirkungen geben kann wie bei Lebendimpfstoffen . Allerdings ist die Immunisierung nicht so lange gewährleistet wie bei Lebendimpfstoffen.
Die Immunisierung sowohl mit Lebend- als auch mit Totimpfstoffen nennt man übrigens aktive Immunisierung.
| Impfstoff | Impfung gegen ... | bedenklich / unbedenklich |
|---|---|---|
| Totimpfstoffe | Grippe | ++ |
| Kinderlähmung | + | |
| Tetanus | + | |
| Hepatitis A / Hepatitis B | (+) | |
| FSME | (+) | |
| Keuchhusten | (+) | |
| Diphtherie | (+) | |
| Meningokokken | (+) | |
| Pneumokokken | (+) | |
| Lebendimpfstoffe | Tollwut | (+) |
| Masern | - | |
| Mumps | - | |
| Röteln | - |
++ = empfohlen, + = erlaubt, (+) = Impfung bei gefährdeten Personen vorzuziehen, – = kritisch
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