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Impfungen: Kostenübernahme

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Stand: 27. August 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Die Krankenkassen müssen sich an die Schutzimpfungs-Richtlinie halten und die Kosten für die darin festgelegten Impfungen übernehmen. Es steht ihnen jedoch frei, weitere Kosten für Impfungen, wie Reiseimpfungen und andere Impfungen, die nicht Bestandteil der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20 Absatz 1 SGB V sind, zu tragen. Wer sich impfen lassen möchte, sollte sich deshalb vorher bei seiner Kasse nach einer möglichen Kostenübernahme erkundigen.

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