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Impfungen und Impfempfehlungen

Wer sollte sich impfen lassen?

Stand: 3. Juni 2008Autor: Onmeda-Redaktion

Impfempfehlungen gelten grundsätzlich immer für die sogenannten Standardimpfungen – unabhängig vom Alter. Die Impfung von Babys, Kleinkindern und Kindern wird sogar dringend angeraten.

Impfpass
Im Impfpass sollten man alle erfolgten Impfungen eintragen lassen.

Aber auch Erwachsene sollten laut Impfempfehlungen den im Kindesalter erworbenen Impfschutz regelmäßig auffrischen.

Die erhöhte Mobilität durch Reisen auch außerhalb Europas, aber auch die verbreitete Impfmüdigkeit bei Erwachsenen führen dazu, dass Infektionskrankheiten wieder auf dem Vormarsch sind. Umso wichtiger ist, sich an die Impfempfehlungen zu halten und Impfungen wahrzunehmen. Wer einer Impfempfehlung folgen möchte, muss sich an die entsprechenden Impfdosen halten. Nur wenn die vom Hersteller definierte Zahl der Einzeldosen verabreicht wurde, kann der Impfschutz vollständig greifen.

Für bestimmte Personengruppen gelten zusätzliche Impfempfehlungen. Hierzu zählen insbesondere:

  • (Geschäfts-)Reisende: Personen, die oft im Ausland unterwegs sind, sollten sich an die Impfempfehlung halten, sich vor Polio, Hepatitis A und Hepatitis B zu schützen. Weitere Impfempfehlungen sind vom jeweiligen Reiseland abhängig.
  • Berufstätige mit erhöhter Infektionsgefahr:Bestimmte Berufsgruppen aus dem Pflegebereich, in der Lebensmittelverarbeitung, Ärzte oder Personen, die möglicherweise in Kontakt mit infektiösem Material kommen sollten sich an die Impfempfehlungen halten und sich zum Beispiel gegen Grippe (Influenza) sowie Hepatitis A und B impfen lassen.
  • Senioren: Besonders Senioren sind durch Infektionskrankheiten gefährdet, da ihr Immunsystem weniger leistungsfähig ist. Außerdem kann bei älteren Menschen Appetitlosigkeit und mangelnde Versorgung zu einer Fehlernährung führen, die das Immunsystem zusätzlich schwächt. Daher gilt die Impfempfehlung, sich in jedem Fall gegen Influenza- und Pneumokokkken impfen zu lassen
  • Schwangere: In der Schwangerschaft sollten nur dringend notwendige Impfungen durchgeführt werden, Impfungen mit einem sogenannten Lebendimpstoff, wie etwa gegen Röteln, sollten nicht erfolgen. Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) sollten sich jedoch gegen Grippe impfen lassen. Bei einem erhöhten gesundheitlichen Risiko – etwa aufgrund einer Vorerkrankung – gilt diese Impfempfehlung schon für Schwangere ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon).
Wer sich an die Impfempfehlungen hält, ist gut gegen viele Infektionskrankheiten geschützt!

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