Sie befinden sich hier:

Startseite > Arztbesuch > Impfungen > Impfaufklärung

Forum

Impfungen

Diskussion und Erfahrungsaustausch im Forum Impfungen

Foren-Login

Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren

Impfaufklärung

Stand: 13. März 2012Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Sie sind durch widersprüchliche Informationen zum Nutzen und Risiko von Schutzimpfungen unsicher, ob Sie Ihr Kind impfen lassen sollten oder nicht? Dann hilft Ihnen vielleicht eine ausführliche Impfaufklärung durch Ihren Arzt weiter, in der Sie alle Fragen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Impfrisiken klären können.

Auch wenn das Risiko, durch eine Schutzimpfung zu erkranken, noch so gering ist, verbleibt ein gewisses Restrisiko. Es liegt in den Händen der Eltern, dieses Impfrisiko abzuwägen. Um ihnen dies zu erleichtern, ist eine Impfaufklärung durch den Kinderarzt notwendig. Dabei ist die Patientenaufklärung über Impfrisiken ebenso wichtig wie die Aufklärung über das weitaus größere Risiko, nicht geimpft zu sein. Unterlassen Ärzte diese Impfaufklärung, dann haften sie für entstehende Schäden.

Diese Arzthaftung führte in kinderärztlichen Kreisen zu Unsicherheit darüber, in welcher Form die Impfaufklärung zu erfolgen hat und wie weit sie gehen muss. Am 15.02.2000 hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu weitgehend Klarheit geschaffen. Die Kernaussagen des entsprechenden Urteils (Aktenzeichen: VI ZR 48/99) lauten:

  1. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO sind medizinischer Standard.
  2. Die empfohlenen Schutzimpfungen im Säuglings- und Kleinkindalter sind Routinemaßnahmen. Daher muss die Ärztin/der Arzt den Eltern bei der Aufklärung keine Bedenkzeit einräumen; die Impfung kann am gleichen Termin wie die ärztliche Aufklärung stattfinden. Ohne besondere Umstände können Impfärzte darauf vertrauen, dass das Einverständnis eines Elternteils auch für das andere gilt.
  3. Die Impfaufklärung darf per Merkblatt erfolgen, jedoch müssen die Impfärzte immer noch ein Beratungsgespräch anbieten. Die Aufklärungspflicht gilt für alle spezifischen Risiken – gleichgültig, wie selten sie sind. Jedoch genügt eine Information im Großen und Ganzen ohne tiefer gehende Einzelheiten. Die Eltern müssen das Merkblatt nicht unterschreiben.
  4. Bei der zweiten Impfung mit dem gleichen Impfstoff im Rahmen einer Grundimmunisierung ist keine erneute Impfaufklärung erforderlich.

Lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema

Impfaufklärung

Das könnte Sie auch interessieren

Impfungen

Impfungen

Erfahren Sie in der Übersicht mehr über Impfungen – vom Impfkalender bis hin zu Reiseimpfungen. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Leben mit Krebs

Leben mit Krebs

Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.