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Stand: 5. August 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Schüßler-Salze werden typischerweise aus sogenannten homöopathischen Ursubstanzen hergestellt. Es folgt eine schrittweise Verdünnung mit Lösungsmittel, am Ende des Prozesses liegen sie in homöopathischer Dosierung vor. Dies bedeutet, dass das Mittel (z.B. eine Tablette) den Wirkstoff nur in extrem geringer Menge enthält. Fast alle Schüßler-Salze kommen in einer homöopathischen Verdünnung vor, die entweder der sogenannten sechsten Dezimalpotenz (D6) oder der zwölften Dezimalpotenz (D12) zuzurechnen ist.
Ein homöopathisches Arzneimittel mit den Dosierungen D6 oder D12 müssen Hersteller nicht streng auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit prüfen, um es zuzulassen. Bei der Zulassung eines "normalen" Arzneimittels oder bei höher dosierten homöopathischen Mitteln wäre dies hingegen vorgeschrieben. Schüßler-Salze in der Dosierung D6 oder D12 müssen laut deutschem Arzneimittelgesetz (AMG) keinen überprüfbaren Beweis erbringen, dass sie tatsächlich wirken. Der Hersteller muss in einem vereinfachten Registrierungsverfahren lediglich Qualität, Unbedenklichkeit und die Herstellung nach den Vorschriften des homöopathischen Arzneibuchs nachweisen. Im Vordergrund steht, dass weder die Zubereitungsform noch die Dosierung der Mittel ein Risiko für den Patienten darstellen.
Zusammengefasst muss ein solches homöopathisches Arzneimittel eine Reihe an Bedingungen erfüllen, um das vereinfachte Registrierungsverfahren durchlaufen zu können. Dazu gehören:
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