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PhytotherapieRisiken und KomplikationenStand: 7. April 2008Autor: Onmeda-Redaktion An Phytotherapeutika werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an chemisch-synthetische Arzneimittel. Sie müssen also die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erfüllen. Es dürfen nur Wirkstoffe verordnet werden, deren Nutzen größer ist als ihr Risiko. In dieser Hinsicht ist die Phytotherapie chemisch-synthetischen Arzneimitteln meist überlegen. Anders als homöopathische Mittel durchlaufen Phytopharmaka das für nicht-homöopathische (allopathische) Medikamente übliche Zulassungsverfahren und werden wie diese auf Wirksamkeit überprüft. Bei ihnen kann und muss der Grund für die medizinische Maßnahme (Indikation) in der Packungsbeilage angegeben sein. Es gibt jedoch Ausnahmen. Arzneimittel, deren Wirksamkeit in bestimmten Anwendungsgebieten durch tradierte und dokumentierte Erfahrung festgelegt ist, erhalten den Zusatz "traditionell angewendet", beispielsweise "Zur Stärkung oder Kräftigung des ...", "Zur Vorbeugung gegen ..." und dergleichen. Für diese Arzneimittel gilt die tradierte Erfahrung als Wirksamkeitsnachweis. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaPhytotherapie
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